
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa des verstorbenen früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek rücken heimliche Aufzeichnungen und der Umgang mit digitalen Spuren zunehmend ins Zentrum. Am achten Ausschusstag standen der Investigativjournalist Michael Nikbakhsh und der Unternehmer Christian Mattura im Fokus – zwei Akteure, die vertrauliche Gespräche mitschneiden, ohne ihre Gegenüber zu informieren. Parallel vertiefen die Abgeordneten ihre Fragen zu Logfiles, Löschvorgängen und der ungewöhnlichen Wanderung von Datenträgern aus Pilnaceks Umfeld.
Bereits am Vortag hatten eine Einsatzleiterin am Fundort der Leiche sowie ein IT-Techniker aus dem Justizministerium ausgesagt. Der Techniker berichtete von zahlreichen unterschiedlichen Zugriffen und Löschungen auf Pilnaceks USB-Sticks, externen Datenträgern, seinem Laptop und seiner Smartwatch; eine große Menge an Daten sei abgezogen worden. Laut der grünen Fraktionsvorsitzenden Nina Tomaselli wurden in den Logfiles mehrere Änderungen und Einsichten durch verschiedene Polizeibedienstete festgestellt. Die Grünen kündigten einen Antrag auf Rüge des Justizministeriums an und gehen dabei von fraktionsübergreifender Zustimmung aus.
Nikbakhsh, der in seinem Podcast „Die Dunkelkammer“ die „wundersamen Wege“ von Pilnaceks Daten nachzeichnet, musste im Ausschuss auch zu einem Treffen in seinem „Kellerbüro“ Stellung nehmen. Am 9. Dezember 2023, rund eineinhalb Monate nach Pilnaceks Tod, trafen sich dort Pilnaceks Vertraute Karin Wurm, deren Mitbewohnerin Anna P., der Lobbyist Peter Hochegger und Unternehmer Christian Mattura. Mattura hatte das dreistündige Treffen initiiert. Hocheggers Erscheinen sei von einem mittlerweile verstorbenen deutschen Unternehmer veranlasst worden, der als eine Art väterlicher Freund Pilnaceks galt; Nikbakhsh sprach von eigener Überraschung über dessen Teilnahme. Zu dessen Rolle könne er wenig sagen, betonte aber, dass dieser Zweifel an einem Suizid Pilnaceks gehabt habe – Zweifel, die Nikbakhsh selbst weiterhin äußert.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Aussagen von Anna P., einer langjährigen Mitarbeiterin von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, die im Ausschuss frühere Schilderungen aus dem „Kellerbüro“ abschwächte. Dort soll sie laut Nikbakhsh bereits 18 Minuten nach Beginn des Gesprächs berichtet haben, Bundespolizeidirektor Michael Takacs habe ihr geraten, Pilnaceks Laptop verschwinden zu lassen. Alkohol sei zu diesem Zeitpunkt nicht im Spiel gewesen, der Abend sei keineswegs „abstrus“ verlaufen, wie P. später im Ausschuss dargestellt habe. Parallel zeichnet der zweite Zeuge des Tages, Unternehmer Mattura, ein weiteres Bild der Causa: Er schilderte, wie er am 28. Juli 2023 in Pilnaceks Lieblingsitaliener in der Wiener Innenstadt ein Gespräch mit Pilnacek und dem gemeinsamen Freund Wolfgang Rauball heimlich mit seinem Smartphone aufnahm, nachdem sich Pilnacek über Druck aus der ÖVP in Rage geredet habe.
Monate später sei aus Matturas Sicht eine rote Linie überschritten worden, als Ex-Kanzler Sebastian Kurz öffentlich erklärte, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe Pilnacek „aufgesessen“ beziehungsweise Jagd auf ihn gemacht. Diese Darstellung habe in krassem Widerspruch zu Pilnaceks Ausführungen beim Italiener gestanden, so Mattura. Er und Rauball hätten sich daraufhin entschlossen, die Aufnahme Medien zugänglich zu machen; Kurz’ Aussagen bezeichnete er als „Schweinerei“. Damit rückt der Ausschuss nicht nur die technischen Spuren von Logfiles, gelöschten Daten und wandernden Geräten in den Mittelpunkt, sondern auch die politische Sprengkraft vertraulicher Gespräche, die erst im Nachhinein und unter geänderten Rahmenbedingungen öffentlich werden.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.