Berliner Abgeordnetenhaus klärt Vorwürfe bei Antisemitismus-Fördermitteln

11.03.2026


Im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus seine Arbeit aufgenommen. Der Ausschuss wurde auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt, die Vorwürfe gegen den früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) erheben. Ihnen wird vorgeworfen, Fördermittel nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben zu haben.

Bei Linken und Grünen hat sich nach ersten Zeugenvernehmungen der Verdacht auf eine unzulässige politische Einflussnahme erhärtet. Die Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt (Linke) erklärte bei einer ersten Zwischenbilanz, dass bereits die Vernehmung der ersten Zeugen deutlich gemacht habe, dass es einen unbotmäßigen Eingriff in Entscheidungsprozesse der Kulturverwaltung gegeben habe. Daniel Wesener von den Grünen ergänzte, die von seiner Fraktion bereits im Herbst erhobenen Vorwürfe hätten sich vollständig bestätigt.

Die CDU sieht die Vorwürfe hingegen anders. Der CDU-Abgeordnete Stephan Lenz betonte, ein bewusster Rechtsbruch könne nicht unterstellt werden. Er wies darauf hin, dass das Ausüben von Druck durch die Politik vom Grundsatz her deren Aufgabe sei. Wenn ein Parlament Geld zur Verfügung stelle, habe es ein Interesse daran, dass es für den festgesetzten Zweck verwendet werde.

Der Untersuchungsausschuss plant nun, weitere Zeugen aus der Kulturverwaltung zu vernehmen. Nach dem Auftakt der Befragungen sollen diesmal die Vorgesetzten der bisherigen Befragten im Abgeordnetenhaus vernommen werden. Ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt, muss nach Angaben der Ausschussvorsitzenden noch geklärt werden. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob bei der Vergabe der Fördergelder für Antisemitismus-Projekte zu viel politischer Druck ausgeübt wurde.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.