BGH lässt Hafturteile gegen Anführer der „Vereinten Patrioten“ rechtskräftig werden

30.04.2026


Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder der Gruppierung „Vereinte Patrioten“, auch bekannt als „Kaiserreichsgruppe“, bestätigt. Die Revisionen von vier Verurteilten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 6. März 2025 wurden verworfen. Damit ist das Urteil gegen die Angeklagten, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, nun rechtskräftig.

Das OLG Koblenz hatte die vier Hauptangeklagten im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gruppe einen Umsturz in Deutschland plante. Kern des Konzepts war nach den Feststellungen des Gerichts, durch Anschläge auf die Stromversorgung einen mehrwöchigen Blackout herbeizuführen, um die Bevölkerung „auf sich selbst zurückzuwerfen“ und bürgerkriegsähnliche Zustände zu provozieren.

Zu den Plänen der Vereinigung gehörte nach Überzeugung des OLG außerdem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Die Gruppe soll beabsichtigt haben, Lauterbach während einer Live-Sendung zu kidnappen und dabei seine Personenschützer „auszuschalten“. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen. Bevor die Pläne umgesetzt werden konnten, war die Gruppierung Mitte April 2022 von der Polizei zerschlagen worden.

Der zuständige Strafsenat des BGH stellte bei der Überprüfung des Koblenzer Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionführer fest. Die Entscheidung des BGH (Az. 3 StR 7/26), die bereits am 15. April fiel und nun veröffentlicht wurde, schließt das Verfahren auf höchstrichterlicher Ebene ab. Damit bleiben die im Koblenzer Urteil verhängten Strafen gegen die zentrale Führungsriege der „Vereinten Patrioten“ unverändert bestehen.

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Oberleitungsdefekt bei Bardowick bringt ICE-Verkehr durcheinander

04.05.2026


Ein gerissener Fahrdraht hat am Mittag den Bahnverkehr im Norden Deutschlands erheblich beeinträchtigt. Nahe Bardowick bei Lüneburg prallte ein ICE auf dem Weg von Hamburg nach München gegen eine herunterhängende Oberleitung. In dem betroffenen Zug, dem ICE 589, sitzen nach Angaben der Bundespolizei rund 460 Reisende fest. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand.

Nach ersten Ermittlungen bemerkte der Lokführer etwa 500 Meter nordwestlich des Bahnhofs Bardowick auf Höhe der Straße Witwenkamp, dass die Oberleitung in den Fahrbereich ragte, und leitete umgehend eine Vollbremsung ein. Da die Oberleitung unter einer Spannung von etwa 15.000 Volt steht, besteht nach Einschätzung einer Sprecherin der Deutschen Bahn potenziell Lebensgefahr im unmittelbaren Bereich des Schadens. Die Passagiere sollen über einen anderen Zug evakuiert werden; wie lange dies dauern wird, ist laut Bundespolizei noch unklar.

Der Vorfall führt im Fernverkehr auf der wichtigen Nord-Süd-Achse zu erheblichen Störungen. Züge zwischen Hamburg und Berlin werden aktuell über Hannover umgeleitet, was zu längeren Fahrzeiten und Verspätungen führt. Auch der Regionalverkehr ist betroffen: Die Metronom-Linien RE3 und RB31 verzeichnen auf der Strecke Hamburg–Lüneburg–Uelzen massive Verspätungen und Teilausfälle. Zur Entlastung wurde ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Die Ursache für den Oberleitungsschaden ist bislang ungeklärt. Spezialteams der Bahn und Einsatzkräfte der Bundespolizei sind vor Ort, um die Lage zu sichern und die Evakuierung der Fahrgäste vorzubereiten. Reisende werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über aktuelle Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren und mehr Zeit für ihre Verbindungen einzuplanen.