Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach ist nach zweijähriger Abwesenheit wieder Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Der 63-Jährige bestätigte seinen Wiedereintritt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, nachdem zunächst die "Märkische Allgemeine" über die Rückkehr berichtet hatte. Crumbach hatte die SPD im Januar 2024 nach 41-jähriger Mitgliedschaft verlassen, um das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Brandenburg mitzugründen.
Der Politiker begründete seine Entscheidung mit dem erklärten Ziel, "die Interessen der arbeitenden Bevölkerung, der kleinen Leute zu vertreten und zu stärken". In einer Mitteilung am Dienstag in Potsdam räumte Crumbach ein: "Ich war zeitweise davon überzeugt, dass es neben der SPD eine andere Partei gäbe, die dies glaubwürdig vertreten kann - das war ein großer Irrtum und Fehler." Damit revidiert der langjährige Sozialdemokrat seine vor zwei Jahren getroffene Entscheidung zum Parteiaustritt.
Crumbachs politische Laufbahn erfährt damit eine weitere Wendung. Nach seinem Austritt aus der SPD war er als BSW-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat in den Brandenburger Landtag eingezogen und übernahm das Amt des Vize-Ministerpräsidenten sowie Finanzministers. Im Januar 2026 gab er jedoch seinen Austritt aus der BSW-Partei und der BSW-Fraktion im Landtag bekannt, was interne Streitigkeiten als Grund nannte.
Der Wechsel hat auch Auswirkungen auf die Regierungszusammensetzung in Brandenburg. Zukünftig soll Crumbach in der bestehenden SPD-CDU-Koalition das Amt des Infrastrukturministers übernehmen. Damit bleibt der erfahrene Politiker weiterhin Teil der Landesregierung, allerdings nun wieder unter dem Dach der Sozialdemokratischen Partei, der er rund vier Jahrzehnte lang angehörte, bevor er 2024 zu den BSW-Gründern in Brandenburg stieß.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.