Die EU-Kommission hat vorläufige Ermittlungsergebnisse veröffentlicht, wonach TikTok die mentale Gesundheit seiner Nutzer gefährdet. Im Zentrum der Kritik steht die sogenannte "For You-Page", deren Algorithmus einen endlosen Strom personalisierter Videos ausspielt. Brüssel befürchtet sogenannte Rabbit-Hole-Effekte, bei denen Nutzer tief in Themen eintauchen, aus denen sie nicht mehr herausfinden. Besonders schutzbedürftige Personen, darunter Kinder und Jugendliche, könnten dadurch in Inhalte über Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild gelenkt werden, was psychische Probleme verschlimmern kann.
Laut den Brüsseler Behörden wertet der Algorithmus das Ansehen und Liken von Inhalten als Interesse und spielt daraufhin verstärkt ähnliche, potenziell belastende Inhalte aus. Die EU-Kommission stellte fest, dass TikTok zwar bereits Maßnahmen gegen diese Mechanismen ergriffen habe, diese jedoch nicht wirksam seien. Selbst die Nutzung des „Nicht interessiert“-Buttons reiche nicht aus, um den Feed nachhaltig zu ändern und die Nutzer vor diesen psychischen Belastungen zu schützen.
Dies ist bereits das dritte Mal, dass die EU-Kommission den von der chinesischen Firma ByteDance betriebenen Online-Riesen mit Untersuchungsergebnissen zu Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) konfrontiert. Neben dem Algorithmus stehen weitere suchtfördernde Mechanismen im Fokus, wie etwa das ununterbrochene, automatische Abspielen von Videos. In einem separaten Verfahren vom Juli wurde zudem kritisiert, dass Minderjährige nicht ausreichend vor übergriffigem Verhalten geschützt seien, da Fremde öffentliche Konten von Jugendlichen einsehen und diese mit missbräuchlichen Absichten kontaktieren könnten.
Sollte TikTok keine einvernehmliche Lösung finden oder die Bedenken der EU nicht durch Änderungen ausräumen, drohen empfindliche finanzielle Sanktionen. Die EU-Kommission könnte formell einen Verstoß feststellen und eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Zudem hält sich Brüssel die Option offener, tägliche Strafzahlungen zu fordern, um das Unternehmen zum Einlenken zu bewegen. Zuvor wurde im Februar 2024 das erste Verfahren eingeleitet, eine Strafe wurde jedoch bisher nicht verhängt.



