Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.

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Banken dürfen Risikomodelle schneller anpassen – Aufsicht fokussiert auf Hochrisikofälle

01.04.2026


Die Europäische Zentralbank stellt ihre Aufsicht über interne Risikomodelle der größten Banken der Eurozone grundlegend um und verschlankt damit ein Verfahren, das seit der Finanzkrise als besonders rigide galt. Ab dem 1. Oktober dürfen Institute wesentliche Änderungen an ihren internen Modellen bereits kurz nach Einreichen des Antrags umsetzen, anstatt wie bisher auf eine vorherige formale Genehmigung aus Frankfurt zu warten. Die EZB begründet den Schritt mit langen Verzögerungen und aufwendigen Vor-Ort-Prüfungen, die Banken bislang dazu zwangen, alte und neue Modelle über längere Zeit parallel zu betreiben.

Kern der Reform ist eine stärkere Fokussierung der Aufsicht auf tatsächlich risikoreiche Konstellationen. Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle sollen nach Angaben der Notenbank künftig vor allem dort stattfinden, „wo höhere Risiken eine genauere Prüfung rechtfertigen“. Wesentliche Modelländerungen lösen damit nicht mehr automatisch eine Inspektion in den Instituten aus. Im vergangenen Jahr hatte die EZB 74 Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle durchgeführt, ein Großteil davon ausgelöst durch Anträge der Banken.

Gleichzeitig zieht die Aufsicht eine klare Grenze bei möglichen Kapitalvorteilen. Führen neue Modelle zu niedrigeren Risikogewichten und damit zu geringerem Eigenkapitalbedarf, erhalten Banken zwar weiterhin eine schnelle Freigabe zur Nutzung. Die daraus resultierenden Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen werden jedoch gedeckelt, bis eine abschließende Bewertung vor Ort erfolgt ist. Ergänzend dazu hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Leitlinien vorgelegt, die die Zahl der als „wesentlich“ eingestuften und damit genehmigungspflichtigen Modelländerungen reduzieren.

Betroffen sind etwas mehr als 100 der größten Banken der Eurozone, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Für sensible Fälle behält sich die Notenbank ausdrücklich vor, am bisherigen Standardverfahren festzuhalten. In solchen Konstellationen müssen Institute weiterhin das Ergebnis einer gesonderten Vor-Ort-Prüfung abwarten, bevor sie Änderungen an ihren internen Risikomodellen tatsächlich umsetzen dürfen. Die Neuausrichtung der Aufsicht verschiebt damit den Schwerpunkt von einer flächendeckenden Vorabkontrolle hin zu einer stärker risikobasierten Prüfung.