Digitale Infrastruktur: Kabinett beschließt Maßnahmenpaket für flächendeckende Glasfaser

11.06.2026


Die Bundesregierung will den Ausbau schneller Internetanschlüsse deutlich beschleunigen und Glasfaserleitungen konsequent bis in Gebäude und Wohnungen führen. Das Bundeskabinett hat dazu eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht, die nach Angaben des Bundesdigitalministeriums Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen soll. Das Gesetzespaket muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

Im Zentrum der Reform steht der sogenannte Vollausbau in Gebäuden. Bislang endet die Glasfaser in vielen Fällen an der Grundstücksgrenze oder an der Hauswand. Künftig sollen Telekommunikationsunternehmen gegenüber Gebäudeeigentümern ein Recht erhalten, die Leitungen auch innerhalb des Hauses zu verlegen, sofern der Glasfaseranschluss bereits bis zum Gebäude geführt wurde und die interne Infrastruktur fehlt. Alternativ können Eigentümer innerhalb einer vorgegebenen Frist selbst für die hausinterne Glasfaserverkabelung sorgen.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) begründete das Vorhaben mit der wachsenden Bedeutung digitaler Netze für den Wirtschaftsstandort. Schnelles und stabiles Internet sei im digitalen Zeitalter Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte er. Die Reform bündele eine Vielzahl gezielter Maßnahmen, um Glasfaser „bis in jedes Gebäude und jede Wohnung“ zu bringen.

Neben neuen Eingriffsrechten in Gebäuden setzt die Regierung auf beschleunigte Genehmigungsverfahren, um den Ausbau in der Fläche voranzubringen. Geplant sind kürzere Fristen für Behörden sowie Regelungen, die es Bauunternehmen ermöglichen, früher mit Verlegearbeiten zu beginnen. Zudem sollen Eisenbahnunternehmen beim Aufbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. Ziel ist es, die bislang stockende Modernisierung der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen und Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen.

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Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.