Fusionen drücken Zahl der Volksbanken im Südwesten – Geschäft wächst dennoch

17.03.2026


Die Konsolidierung im Lager der Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg beschleunigt sich weiter. Bis 2025 sinkt die Zahl der Institute im Südwesten um sechs auf dann 115 Häuser, wie der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband in Stuttgart mitteilte. Die Fusionswelle dauert bereits seit Jahren an. Als zentrale Treiber nennt der Verband den anhaltend hohen Kostendruck sowie verschärfte Anforderungen der Bankenaufsicht, die kleinere Institute besonders stark belasten.

Trotz der strukturellen Bereinigung haben die Genossenschaftsbanken ihre Kennzahlen im jüngsten Berichtszeitraum ausgebaut. Die Bilanzsumme kletterte im Vorjahresvergleich um 3,7 Prozent auf 221,5 Milliarden Euro, der Gewinn nach Steuern stieg auf 590 Millionen Euro. Rund 20.600 Beschäftigte betreuten im Jahr 2025 gut 6,1 Millionen Kundinnen und Kunden im Südwesten. Verbandspräsident Ulrich Theileis sprach von einem starken Jahresergebnis in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.

Die Institute nutzen die robuste Ertragslage nach Angaben des Verbands gezielt, um ihre Kapitaldecke zu stärken. „Unsere Volksbanken und Raiffeisenbanken nutzen die gute Ertragslage zur weiteren Stärkung der wichtigen Eigenkapitalbasis“, sagte Theileis. Das erhöhe die Widerstandskraft der Häuser und versetze sie in die Lage, weiterhin mittelständische Unternehmen, Kommunen und Infrastrukturprojekte in der Region zu finanzieren. Die Kreditbestände wuchsen 2025 um 5,1 Prozent auf 147 Milliarden Euro.

Auf der Passivseite verzeichneten die Genossenschaftsbanken ebenfalls Zuwächse. Die Einlagen legten um 4,0 Prozent auf 169,3 Milliarden Euro zu. Auffällig ist laut Verband, dass Kunden ihre Guthaben vor allem auf Giro- und Tagesgeldkonten parken. Sicherheit und kurzfristige Verfügbarkeit stünden im Vordergrund. Theileis wertete die Entwicklung als Vertrauensbeweis: Die Zuwächse bei den Einlagen seien Ausdruck der hohen Reputation der Institute in der Fläche.

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Quotenstreit in Berlin: Justizsenatorin sieht Grundgesetz verletzt

17.03.2026


Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.

Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.

Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.

Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.