Hamburg investiert 1,2 Milliarden Euro in Neuaufstellung der BG Kliniken

12.06.2026


Die BG Kliniken und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) treiben eine umfassende Neuordnung der stationären Versorgung in der Hansestadt voran. Kern des Vorhabens sind zwei Neubauten und eine deutlich engere Verzahnung beider Einrichtungen, insbesondere in der Behandlung von Schwerstverletzten. Grundlage bilden Absichtserklärungen, die von Senat, Bezirksvertretern und Klinikverantwortlichen unterzeichnet und im Hamburger Rathaus vorgestellt wurden. Insgesamt sollen mehr als 1,2 Milliarden Euro investiert werden, finanziert aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung.

Herzstück des Projekts ist ein neuer Standort des BG Klinikums Hamburg auf dem Campus des UKE in Eppendorf. Das Haus zur Versorgung von Schwerstverletzten wird baulich mit einem geplanten Erweiterungsbau des UKE verbunden. In diesem UKE-Neubau sind unter anderem ein Krebszentrum sowie eine erweiterte Notfallaufnahme vorgesehen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verweist auf die erwarteten Synergien: Es gelte, Spitzenmedizin so zu organisieren, dass sie zugleich medizinisch führend und wirtschaftlich tragfähig sei – ein Vorteil nicht nur für Hamburg, sondern für den gesamten norddeutschen Raum.

Parallel dazu soll der bestehende Standort des BG Klinikums in Hamburg-Bergedorf grundlegend neu ausgerichtet werden. In einem Neubau mit rund 350 Betten sind ein neues Querschnittgelähmten-Zentrum, Einrichtungen für die Frührehabilitation und weitere Reha-Angebote sowie ein sportmedizinisches Zentrum geplant. Der Standort soll sich auf die Versorgung von Menschen mit Rückenmarksverletzungen und auf fachübergreifende Rehabilitation konzentrieren. Ergänzt werden die Strukturen durch ein medizinisches Versorgungszentrum mit Notfallangeboten. Das dortige Luftrettungszentrum und die Rettungswache bleiben nach den bisherigen Plänen bestehen.

Politik und Klinikleitungen sehen in der Verdichtung der Angebote an den zwei Standorten eine Stärkung der regionalen Versorgungslandschaft. Die Gesundheitsversorgung im Hamburger Osten soll ausgebaut, gleichzeitig der Eppendorfer Campus als Knotenpunkt für Spitzenmedizin, Forschung, Lehre und Weiterbildung profiliert werden. Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal spricht von optimalen Bedingungen für Fächer wie Unfallchirurgie, Traumatologie und muskuloskelettale Medizin. Zusammen mit Ausbauschritten in umliegenden Häusern, etwa der Zentralen Notaufnahme des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Bergedorf, entsteht ein Netz zusätzlicher Kapazitäten für die wachsende Bevölkerung der Metropolregion.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.