Hamburger Vollzugsdienst schiebt knapp 15.000 Überstunden vor sich her

05.04.2026


In Hamburg wächst der Druck auf den Senat, die Personalsituation in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zu verbessern. In dem bundesweit bekannten Gefängnis, das unter dem Namen „Santa Fu“ firmiert, ist nach Angaben des Senats fast jede siebte der mehr als 234 Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst unbesetzt. Zugleich liegt der Krankenstand bei über 15 Prozent. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft warnt vor Folgen für Sicherheit und Resozialisierung.

Der justizpolitische Sprecher der Linken, Jan Libbertz, sieht den Strafvollzug in Fuhlsbüttel „personell auf Verschleiß“ laufen. Das sei eine enorme Belastung für die Beschäftigten und verschlechtere zugleich die Situation der Gefangenen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Libbertz.

Besonders deutlich zeigt sich der Druck bei den Überstunden: Im Allgemeinen Vollzugsdienst haben sich laut Senatsangaben in den vergangenen Jahren zwar weniger Zusatzstunden angesammelt, dennoch standen Ende Februar noch knapp 15.000 Überstunden in den Büchern. Nach Darstellung der Linken hat der Mangel direkte Auswirkungen auf den Vollzugsalltag: Fehle Personal, fielen Angebote aus, Aufschlusszeiten würden eingeschränkt, und Resozialisierung bleibe auf der Strecke.

Libbertz wirft dem Senat vor, mit der aktuellen Personalpolitik sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch einen sicheren, funktionierenden Vollzug zu gefährden und zugleich die Rechte der Häftlinge zu missachten. Die Linksfraktion fordert eine schnelle und strukturell wirksame Entlastung des Vollzugsdienstes. Konkrete Maßnahmen des Senats über die bereits vorliegenden Zahlen hinaus wurden in der Anfragebeantwortung nicht benannt.

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Debatte im Landtag: Was der NRW-Entwurf für Kitas und Familien bedeuten könnte

07.04.2026


Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.

Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.

Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.

Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.

Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.