
Die anhaltende Trockenheit in Österreich verleiht der Debatte um den Umgang mit Wasser neue Schärfe. Während Kommunen und Bürgerinnen über die Befüllung privater Pools diskutieren, rückt Greenpeace den Grundwasserverbrauch der Industrie in den Mittelpunkt. Laut Auswertungen der Umweltschutzorganisation, die sich auf Geschäftsberichte und Unternehmensauskünfte stützen, entnehmen allein drei Konzerne – voestalpine, OMV und Lenzing AG – jährlich 51 Millionen Kubikmeter Grundwasser und damit rund das Dreifache der Wassermenge, die insgesamt in private Schwimmbecken fließt.
Greenpeace stellt die Relationen in der aktuellen Diskussion heraus: Rund 16 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr werden in Österreich in private Pools geleitet, eine Menge, die die Organisation ausdrücklich als „groß“ bezeichnet. Gleichzeitig liege die Entnahme der drei genannten Industriebetriebe jedoch deutlich höher. Besonders hervorgehoben wird die voestalpine Stahl in Linz, die mit 27 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr nach Angaben von Greenpeace beinahe doppelt so viel verbraucht wie sämtliche Privatpools zusammen.
Aus Sicht der NGO ist weniger die absolute Poolmenge als die unterschiedliche öffentliche Wahrnehmung das Problem. „Während die Poolbefüllung öffentlich am Pranger steht, bleibt der gewaltige Wasserverbrauch der Industrie meist intransparent“, kritisiert Sebastian Theissing-Matei, Wasserexperte bei Greenpeace. Der industrielle Verbrauch finde „oft im Verborgenen“ statt, ohne dass die Öffentlichkeit genau nachvollziehen könne, welche Mengen an welchem Standort aus dem Grundwasser entnommen werden. In Zeiten, in denen Wasserreserven „immer öfter schwinden“, könne dieses Abzapfen nach Einschätzung der Organisation zu handfesten Nutzungskonflikten führen.
Greenpeace erhöht deshalb den Druck auf die Politik. Die Organisation fordert Wasserminister Norbert Totschnig (ÖVP) auf, das bereits angekündigte Wasserentnahme-Register für Industrie und Landwirtschaft rasch umzusetzen. Ein solches Register soll aus Sicht der NGO mehr Transparenz schaffen und die Grundlage für eine breitere Debatte über Verteilung und Prioritäten beim Ressourceneinsatz legen. Darüber hinaus verlangt Greenpeace eine spezielle Wasser-Abgabe für industrielle Großverbraucher – ein Instrument, das nach Angaben der Organisation in Frankreich und in den meisten deutschen Bundesländern bereits existiert. In Österreich würde damit eine zusätzliche Preis- und Lenkungswirkung in einem Bereich eingeführt, der bislang weitgehend außerhalb der öffentlichen Diskussion steht.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.