
In Berlin und Brandenburg startet ein neues Angebot zur Früherkennung von Lungenkrebs für langjährige starke Raucher. Ab April haben Betroffene Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (CT), die kostenlos angeboten wird. Ziel ist es, Tumoren in der Lunge früher aufzuspüren – eine Krebsart, die in Deutschland zwar zu den häufigsten zählt, aber oft erst in späten Stadien diagnostiziert wird.
Einige Kliniken in der Hauptstadtregion sind bereits vor dem offiziellen Starttermin aktiv. An der Berliner Charité läuft ein Pilotprojekt seit der zweiten Märzwoche, in dessen Rahmen schon in der ersten Woche 30 Teilnehmer untersucht wurden, wie Radiologe Jens Vogel-Claussen mitteilte. Über eine eigens eingerichtete Webseite der Klinik können Interessierte prüfen, ob sie für das Screening infrage kommen, und direkt Termine buchen.
Weitere Standorte wollen in den kommenden Wochen nachziehen. Am Lungenkrebszentrum des Helios Klinikums Emil von Behring beginnt die Früherkennung im April, wie die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) erklärte. Der kommunale Klinikkonzern Vivantes plant, das Screening innerhalb seiner Medizinischen Versorgungszentren sowie an mindestens drei Klinikstandorten anzubieten. Nach Erteilung der nötigen Genehmigungen soll das Programm dort zeitnah starten.
In niedergelassenen Arztpraxen wird das Angebot hingegen nicht flächendeckend zum 1. April zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin braucht die Umsetzung mehr Vorlauf. Ärzte sollen ihre Patienten für das Screening an radiologische Praxen überweisen können. Trotz der Verzögerungen sieht sich Berlin nach eigenen Angaben gut vorbereitet und will gemeinsam mit Radiologinnen und Radiologen den Ausbau des Programms vorantreiben, bis das Screening in der Region breiter verfügbar ist.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.