
Das Thermenresort Loipersdorf in der Südoststeiermark stellt seine Eigentümer- und Managementstruktur neu auf. Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group (FMTG) will bei der Betreibergesellschaft einsteigen und künftig das operative Management der Therme, des Congress Loipersdorf sowie des angeschlossenen Hotels „Das Sonnreich“ übernehmen. Der Einstieg steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung, das entsprechende Verfahren läuft noch.
Im Zuge der Neuordnung soll das Resort künftig drei gleichberechtigte Eigentümer haben: Die bisherige Alleineigentümerin Granit Holding, die Merkur Versicherung und die FMTG sollen jeweils ein Drittel der Anteile halten. Merkur und FMTG erwerben dafür wesentliche Beteiligungen, Granit gibt Anteile ab. Die Partner sprechen von einer strategischen Zusammenarbeit mit dem Ziel, den traditionsreichen Standort langfristig weiterzuentwickeln und seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die Betreiber verweisen auf die wirtschaftliche Bedeutung der „Ur-Therme“ für die Region und das vorhandene Wachstumspotenzial. 2025 zählte Loipersdorf nach Angaben der Eigentümer 477.583 Gäste, knapp 20.000 mehr als im Jahr davor. Für Merkur und Granit ist der Einstieg von Falkensteiner ein Hebel, um gezielt in das Herzstück der steirischen Thermenlandschaft zu investieren, die Attraktivität des Standorts auszubauen und zusätzliche Wertschöpfung sowie Beschäftigung in der Region zu generieren.
Für Falkensteiner steht nach eigenen Angaben insbesondere das große Entwicklungspotenzial des Resorts im Fokus. Themen wie Gesundheit, Prävention, Regeneration und ganzheitliches Wohlbefinden würden für Gäste an Bedeutung gewinnen, heißt es aus dem Unternehmen. Das derzeit als „Das Sonnreich“ geführte Hotel soll in den kommenden Jahren schrittweise weiterentwickelt werden und ab 2027 als „4 Sterne Superior Falkensteiner Hotel Loipersdorf“ firmieren. Die Partner wollen die internationale Expertise der Gruppe nutzen, um dem Standort neue Impulse zu geben, ohne dabei die gewachsene Rolle Loipersdorfs innerhalb der steirischen Thermenregion in Frage zu stellen.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.