Mecklenburg-Vorpommern bereitet Hubschraubereinsatz gegen Eichenprozessionsspinner vor

07.04.2026


Im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns soll der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr erneut aus der Luft bekämpft werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim kündigte an, entlang ausgewählter Straßenabschnitte per Hubschrauber ein spezielles Biozid auszubringen. Die Planungen für den Einsatz seien weit fortgeschritten und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Je nach Wetterlage ist der Flugtermin für Mitte bis Ende Mai vorgesehen, nachdem ein vergleichbarer Einsatz zuletzt im Jahr 2023 stattgefunden hatte.

Hintergrund sind die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, als sich die Raupen des Schmetterlings unerwartet stark ausbreiteten und die Behörden nach eigenen Angaben ein bislang in Mecklenburg-Vorpommern nicht dokumentiertes Befallsniveau registrierten. Besonders betroffen war erneut der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zu einer Bekämpfung aus der Luft kam es 2024 nicht mehr, weil die Raupen zu diesem Zeitpunkt bereits verpuppt waren und den Wirkstoff nicht mehr aufgenommen hätten.

Die mikroskopisch kleinen Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupen gelten als potenziell gesundheitsgefährdend. Beim Menschen können sie stark juckende allergische Hautreaktionen, Entzündungen an den Augen und Reizungen der oberen Atemwege auslösen. Behörden warnen daher ausdrücklich davor, die Raupen oder ihre Nester zu berühren. Ein Kontakt mit den Härchen ist allerdings auch indirekt möglich, etwa durch Luftverwehungen, was den Handlungsdruck auf die Kommunen erhöht.

Die nun vorgesehenen Behandlungsabschnitte an Alleen, Straßen und Wegen werden auf Basis der Überwachung des vergangenen Jahres ausgewählt. Landkreis und Landesamt für Gesundheit und Soziales erfassen dafür jährlich an rund 150 Straßenabschnitten die Zahl der Nester in jeweils 20 Eichen; ergänzende Hinweise kommen von Straßenmeistereien und Gemeinden. Zusätzlich fließt ein, in welchem Ausmaß Anwohnerinnen und Anwohner voraussichtlich betroffen sein könnten. Für die Dauer der Flüge müssen die betroffenen Straßenabschnitte kurzfristig gesperrt werden. Nach Angaben des Landkreises soll dabei ein biologisches Biozid zum Einsatz kommen.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.