Mehr als drei Millionen Menschen im Iran auf der Flucht

13.03.2026


Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als drei Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Betroffen seien zwischen 600.000 und einer Million Haushalte, teilte die Behörde am Donnerstag in Genf mit. Je nach Haushaltsgröße entspreche das bis zu 3,2 Millionen Menschen, deren bisheriger Wohnort infolge der Kampfhandlungen nicht mehr sicher oder bewohnbar ist.

Die UNHCR-Notfallabteilung rechnet damit, dass die Zahl der Binnenvertriebenen weiter steigen wird. Angesichts der anhaltenden Angriffe sprach der Leiter der Abteilung, Ayaki Ito, von einer „besorgniserregenden Eskalation“ der humanitären Lage im Iran. Die Organisation betont die Notwendigkeit, Zivilisten zu schützen, humanitären Zugang aufrechtzuerhalten und Grenzen für Menschen, die Sicherheit suchen, gemäß internationalen Verpflichtungen offen zu halten.

Der Iran beherbergt seit Jahren große Flüchtlingspopulationen aus Nachbarstaaten, insbesondere aus Afghanistan. Nach UNHCR-Angaben werden diese Menschen nun zusätzlich von den aktuellen Kampfhandlungen erfasst. Viele dieser Familien verfügten über nur sehr begrenzte Unterstützungsnetzwerke und befänden sich daher in einer besonders verwundbaren Lage, warnte Ito.

Die USA und Israel hatten den Angaben zufolge am 28. Februar mit Luftangriffen den Iran-Krieg begonnen. Bereits am ersten Tag der Angriffe wurden der Oberste Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei beziehungsweise Ayatollah Ali Chamenei, sowie weitere Mitglieder der iranischen Führung getötet. Der Iran reagiert seither mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Ziele in Israel, mehreren Golfstaaten und auf US-Einrichtungen in der Golfregion. Humanitäre Organisationen richten ihren Fokus nun verstärkt auf die Versorgung der Vertriebenen und drängen auf Maßnahmen zur Begrenzung der zivilen Folgen der anhaltenden Kampfhandlungen.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.