München Klinik Harlaching zieht im laufenden Betrieb in 255-Millionen-Neubau um

10.06.2026


In München läuft einer der anspruchsvollsten Klinik-Umzüge der vergangenen Jahre: Die München Klinik Harlaching verlegt ihren gesamten Betrieb aus dem alten Hauptgebäude in einen direkt benachbarten Neubau. Der Transfer erfolgt bei laufendem Betrieb und ist auf zwei Tage terminiert. Rund 280 Patientinnen und Patienten – vom Frühgeborenen bis zur hochbetagten Greisin – sollen bis Mittwochabend ihre neuen Zimmer bezogen haben. Den symbolischen Auftakt markierte ein Frühchen, das als erstes durch einen eigens errichteten Verbindungstunnel in das neue Gebäude gebracht wurde.

Der Ablauf des Umzugs ist minutiös geplant, die Belastung für Personal und Organisation hoch. Seit Tagen bereitet das Team den Wechsel vor, etwa 3.500 Kartons wurden gepackt, ohne dass die umfangreiche Medizintechnik darin enthalten wäre. Der kaufmännische Geschäftsführer, Tim-Oliver Guderjahn, zog während der heißen Phase eine erste Zwischenbilanz: Man sei insgesamt sehr zufrieden, dennoch bleibe noch viel Arbeit. Was sich aktuell im Stadtteil Harlaching abspielt, ist nach interner Einschätzung mit dem Umzug eines kompletten Dorfs vergleichbar.

Besonders aufwendig ist die Verlagerung der technischen Infrastruktur. Etwa die Hälfte der bislang genutzten Diagnosetechnik wechselt mit in den Neubau. Empfindliche Geräte werden von Spezialfirmen zerlegt, verpackt und nach nur wenigen Metern Transportweg im Lastwagen wieder aufgebaut. Größere Anlagen wie ein Magnetresonanztomograf (MRT) wurden vielfach direkt im Neubau installiert. Möbel und Computer wurden weitgehend neu beschafft; die Klinik nutzte dafür reguläre Ersetzungszyklen, um den Technologie- und Ausstattungsstand zugleich zu modernisieren.

Der Neubau der Klinik Harlaching im Süden der bayerischen Landeshauptstadt ist seit 2020 entstanden und kostet rund 255 Millionen Euro. Er steht unmittelbar neben dem bisherigen Hauptgebäude, das im Laufe des kommenden Jahres abgerissen werden soll. Ab Donnerstag soll die komplette klinische Versorgung im neuen Haus stattfinden. Harlaching gehört zur höchsten Versorgungsstufe und hat damit eine zentrale Funktion für die stationäre medizinische Betreuung in München – der erfolgreiche Umzug bei laufendem Betrieb gilt daher als entscheidender Test für Logistik und Resilienz des kommunalen Klinikverbunds.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.