Nationalbibliothek warnt vor Engpass – Kulturstaatsminister setzt auf Umbau des Sammelauftrags

13.03.2026


Die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig muss ihre Pläne für einen weiteren Erweiterungsbau vorerst begraben. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich gegen die Realisierung des fünften Bauabschnitts am Deutschen Platz entschieden, wie die Bibliothek mitteilte. Der Neubau sollte Ende 2026 starten und war ursprünglich mit rund 130 Millionen Euro veranschlagt. Nach Angaben von Generaldirektor Frank Scholze war es gelungen, die Kosten durch detaillierte Planung um etwa 30 Millionen Euro unter diese Marke zu drücken.

Die Bibliothek reagierte mit deutlicher Kritik auf die Absage. In Leipzig seien die Magazinkapazitäten für Neuzugänge nahezu ausgeschöpft, heißt es. Zudem müssten Bestände aus dem ältesten, klimatisch ungeeigneten Gebäudeteil in besser geeignete Räume verlagert werden, um sie dauerhaft zu sichern. Der geplante Neubau sei darauf ausgelegt gewesen, eine energieeffiziente und nachhaltige Bewahrung des nationalen Kulturerbes zu ermöglichen und langfristig Platz für Bücher und andere Medien zu schaffen. Etwa sieben Millionen Euro sind nach Bibliotheksangaben bereits in die Planung geflossen.

Weimer begründet den Stopp mit einer Neuausrichtung des Sammelauftrags. Die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf digitale Bestände konzentrieren. Ein Sprecher des Staatsministers erklärte, Weimer strebe an, dass die Pflichtablieferung an die Bibliothek künftig weitgehend digital erfolgt. Nach geltendem Recht müssen Verlage derzeit grundsätzlich zwei physische Exemplare abliefern. Künftig solle es nach Weimers Vorstellungen nur noch ein Exemplar geben – möglichst ausschließlich in digitaler Form. Dies sei auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Aus Sicht der Nationalbibliothek greift diese Einschätzung zu kurz. Sie verweist auf ihre gesetzliche Verpflichtung, sowohl physische als auch digitale Publikationen zu sammeln, und betont, eine Reduzierung auf ein einziges Exemplar würde eine Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek voraussetzen. Zudem koste auch jede alternative Lösung Geld: Schon jetzt werden Bestände aus Leipzig an den zweiten Standort in Frankfurt am Main ausgelagert, wo nach Angaben des Ministeriums noch Magazinkapazitäten vorhanden sind. Während in Berlin über eine Anpassung des Rechtsrahmens und den künftigen Schwerpunkt der Sammlung beraten wird, bleiben die strukturellen Engpässe in Leipzig vorerst ungelöst.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.