
Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.
Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.
Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.
Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.

Der Fahrgastverband Pro Bahn wirft der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen im sächsischen Regionalverkehr gravierende Mängel bei der Fahrgastinformation vor. Verbandsvertreter sprechen von einem „systemischen Versagen“: Anzeigen an Bahnhöfen, Auskunfts-Apps und Informationssysteme in den Zügen lieferten immer wieder falsche, veraltete oder gar keine Daten. Für Reisende sei das „schlicht nicht akzeptabel“, sagte der sächsische Pro-Bahn-Landesvorsitzende Markus Haubold.
Als aktuelles Beispiel nennt Pro Bahn die Verbindungen des RE3 von Dresden-Neustadt nach Hof am Karsamstag. Laut Verband wurden die Züge in Regie der Mitteldeutschen Regiobahn wegen eines Personenunfalls bei Muldenhütten kurzfristig über Riesa umgeleitet, ohne dass dies in den gängigen Auskunftssystemen sichtbar gewesen sei. An den regulären Halten seien die Züge weder als ausgefallen gekennzeichnet noch korrekt umgestellt worden. In Dresden-Plauen warteten demnach zahlreiche Fahrgäste vergeblich, da die RE-Verbindungen dort weiterhin als fahrplanmäßig angezeigt wurden.
Die Kritik zielt nicht nur auf die Anzeigetafeln und Apps, sondern auch auf die Informationslage in den Zügen selbst. Michael Koch, Referent für die Region Dresden und Vize-Bundeschef von Pro Bahn, bezeichnet die Situation insbesondere bei DB Regio als ärgerlich. Kurzfristige Fahrplanänderungen, Umleitungen oder Ausfälle würden auf den Bildschirmen häufig nicht erscheinen; stattdessen sähen Fahrgäste statische Anzeigen ohne Echtzeitbezug oder sogar inhaltlich falsche Angaben. Durchsagen kämen vielfach zu spät, um noch rechtzeitig Entscheidungen über einen notwendigen Umstieg treffen zu können.
Hinzu kommt nach Darstellung des Verbands, dass Fahrplan-Updates in vielen Fahrzeugen offenbar weiterhin manuell eingespielt werden müssen und nicht zentral aus der Ferne aktualisiert werden. Koch spricht von einem Zustand, der „im Jahr 2026 völlig aus der Zeit gefallen ist“. Pro Bahn verweist darauf, dass die Fahrgastrechteverordnung Eisenbahnunternehmen ausdrücklich verpflichtet, Reisende rechtzeitig und angemessen über Abweichungen vom Fahrplan zu informieren. Die Verantwortung sieht der Verband nicht allein bei den Verkehrsunternehmen, sondern auch bei der Infrastrukturbetreiberin DB InfraGO. Die Deutsche Bahn hat nach früheren Angaben ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem unter anderem die Informationsqualität für Fahrgäste verbessert werden soll.