
Der Trinkgetränkehersteller Capri-Sun verschärft seine Auseinandersetzung mit der Europäischen Union um den Einsatz von Plastikstrohhalmen – obwohl eine aufwendig beworbene Online-Petition klar hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Statt der anvisierten einen Million Unterschriften kamen innerhalb von rund eineinhalb Jahren auf der Plattform Change.org weniger als 169.000 zustande. Das Unternehmen bewirbt die Petition nach eigenen Angaben inzwischen nicht mehr aktiv, hält an dem Ziel einer Rückkehr zum Plastiktrinkhalm aber fest.
Ausgelöst wurde der Konflikt durch das seit 2021 geltende EU-Verbot für Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme. Capri-Sun musste daraufhin seine klassischen Trinkbeutel auf Papierstrohhalme umstellen, die in Plastik verpackt an den Beuteln befestigt werden. Seitdem reißen die Beschwerden von Kundinnen und Kunden nach Unternehmensangaben nicht ab: Die Papierhalme ließen sich schlechter in die Folie stechen, würden beim Trinken weich und sorgten für einen wahrnehmbaren Papiergeschmack. Capri-Sun hat das Design der Papierhalme zwar mehrfach überarbeitet, sieht die Probleme damit aber offenbar nicht gelöst.
Strategisch setzt der Hersteller nun auf einen technischen Ansatz: Capri-Sun strebt an, künftig sowohl Trinkbeutel als auch Strohhalm aus demselben Kunststoff, Polypropylen, zu fertigen. Das Unternehmen argumentiert, ein einstoffliches System verbessere die Recyclingfähigkeit, weil Beutel und Röhrchen gemeinsam dem gleichen Stoffkreislauf zugeführt werden könnten. Man befinde sich dazu in einem „konstruktiven Austausch“ mit der EU-Kommission, wie Capri-Sun betont. Die Brüsseler Behörde bestätigt Gespräche und verweist darauf, dass das Einwegplastikverbot bis kommendes Jahr überprüft werde. Parallel arbeitet die EU an einer neuen Verpackungsverordnung mit stärkeren Vorgaben zur Recyclingfähigkeit.
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen reagieren kritisch auf die Vorstöße des Unternehmens und verweisen auf die massive Umweltverschmutzung durch Einwegplastik, die ursprüngliche Grundlage des EU-Verbots. Die Deutsche Umwelthilfe warnt unter anderem vor Mikroplastik in Nahrungsketten. Capri-Sun wiederum sieht sich im Spannungsfeld zwischen regulatorischen Vorgaben, Umweltbedenken und Kundenerwartungen – und versucht, das Verbot nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern über das Recyclingargument eine Ausnahme oder Anpassung der Regeln zu erreichen. Ob der Polypropylen-Ansatz Brüssel überzeugt, dürfte sich im Zuge der laufenden Überprüfung des Einwegplastikrahmens entscheiden.
Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.