Reformpaket sieht Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten vor

12.03.2026


Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Dies geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Reform steht die Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet für Ermittlungen.

Hintergrund der geplanten Maßnahmen ist die Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus. In den vergangenen Jahren haben deutsche Sicherheitsbehörden oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten, was aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation darstellt. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter, und es besteht die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können." Konkret sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.

Weitere Details sind bereits ausbuchstabiert: "Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem soll das Bundeskriminalamt eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten. Die angestrebten Reformen müssen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden, da bisher keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten existiert. Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter einer schweren Straftat ist.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.