Resilienz statt Maximalertrag: Forstpolitik vor einem Paradigmenwechsel

23.03.2026


Der Klimawandel zwingt die Forstwirtschaft in Europa zu einem tiefgreifenden Umbau. Längere Trockenphasen, steigende Temperaturen und eine wachsende Belastung durch Schädlinge setzen den Wäldern so stark zu, dass Fachleute von einem grundsätzlichen Wandel des Ökosystems ausgehen. Zum Internationalen Tag des Waldes skizzieren Forscher und Behörden, wie der Wald in einigen Jahrzehnten aussehen könnte – und wie weitreichend die Eingriffe sein müssen, um ihn stabil zu halten.

Die Richtung ist vorgezeichnet: Der Wald der Zukunft dürfte vielfältiger, lichter und deutlich anspruchsvoller in der Pflege sein. Forstverwaltungen und staatliche Betriebe setzen zunehmend auf artenreiche Mischwälder mit mehreren stabilen Baumarten. Im Zentrum steht ein klarer Favorit: die Eiche. Sie gilt als eine der wichtigsten heimischen Arten, die besser mit Trockenheit und Wärme zurechtkommt als etwa die Fichte. Nach Angaben von Silvio Schüler, Leiter des Instituts für Waldwachstum, Waldbau und Genetik am österreichischen Bundesforschungszentrum für Wald, werden Eichen in den Baumschulen derzeit „förmlich aus den Händen gerissen“. Ergänzt werden sie von selteneren heimischen Baumarten wie Elsbeere, Speierling, Feldahorn oder Vogelkirsche.

Der Anpassungsdruck ist hoch: Studien zeigen, dass rund ein Drittel aller europäischen Baumarten im Klimawandel gefährdet ist. Besonders wirtschaftlich bedeutsame Arten wie Fichte, Waldkiefer oder Buche weisen bereits messbare Schäden auf. Selbst die Buche, lange als Hoffnungsträgerin gehandelt, könnte an extremen Standorten deutlich an Wuchskraft verlieren und nur noch rund halb so hoch werden wie bisher, mit regelmäßig ausfallenden Kronenteilen. Parallel dazu verstärken höhere Temperaturen den Schädlingsdruck. Der Borkenkäfer Buchdrucker etwa, der bevorzugt Fichten befällt, kann sich in milden Bedingungen schneller vermehren und großflächige Schäden verursachen.

Hinzu kommt ein Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung. Ein lichterer, resilienterer Wald mit deutlich weniger Bäumen pro Hektar ist besser auf Extremwetter vorbereitet, speichert aber weniger Kohlenstoff. Nach Berechnungen der Fachleute bedeutet ein Rückgang von 400 auf 150 Bäume je Hektar zwangsläufig geringeres Holzvolumen und damit eine reduzierte CO₂-Bindung. Bereits heute hat sich die Bilanz spürbar verschlechtert: Die jüngste Bundeswaldinventur zeigt, dass der Wald in Deutschland aufgrund der massiven Schäden mehr Kohlenstoff abgibt, als er aufnimmt – und damit die Erreichung der Klimaziele zusätzlich erschwert. Forstwirtschaft, Politik und Gesellschaft stehen damit vor der Aufgabe, den Wald durch aktive Eingriffe zugleich widerstandsfähiger und klimapolitisch wirksam zu halten.

Other news

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.