Rheinufertunnel in Düsseldorf für 4,5 Millionen Euro saniert und vier Wochen gesperrt

30.03.2026


Der Düsseldorfer Rheinufertunnel, eine der zentralen Verkehrsachsen entlang des Rheinufers, ist seit dem frühen Morgen vollständig gesperrt. Die Stadt rechnet damit, dass die Vollsperrung bis voraussichtlich 25. April andauern wird. Grund sind umfangreiche Wartungs- und Modernisierungsarbeiten, die nach Angaben der Kommune insgesamt rund 4,5 Millionen Euro kosten.

Im Zentrum der Maßnahme steht der Austausch von zwei der fünf großen Entrauchungs-Ventilatoren. Die tonnenschweren Aggregate gelten als zentrales Element des Brandschutzkonzepts im Tunnel. Jeder der neuen Ventilatoren ist etwa fünfeinhalb Meter hoch und rund sechs Tonnen schwer. Wegen ihrer Dimensionen müssen sie in Einzelteilen in den Tunnel gebracht und dort montiert werden, was den Einsatz logistisch anspruchsvoll macht.

Parallel dazu nutzt die Stadt die Sperrung, um weitere Modernisierungsschritte umzusetzen. Die Beleuchtung im Tunnel wird weiter auf energieeffiziente LED-Technik umgestellt, zudem wird der Asphalt erneuert. Anlass für das Bündel an Arbeiten sind verschärfte Brandschutzvorschriften, denen die in den Jahren 1990 bis 1993 errichtete Röhre angepasst werden muss.

Verkehrlich bedeutet die Maßnahme spürbare Einschnitte: Rund 45.000 Fahrzeuge, die den Rheinufertunnel an einem durchschnittlichen Tag nutzen, werden auf ausgeschilderte Umleitungsstrecken verwiesen. Die Stadt empfiehlt Pendlern und Besuchern, zusätzliche Fahrzeit einzuplanen und nach Möglichkeit auf Bus und Bahn auszuweichen. Um die Auswirkungen auf den Berufsverkehr zu begrenzen, wurde ein Teil der Sperrzeit bewusst in die vergleichsweise verkehrsärmeren Osterferien gelegt.

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Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke: Spielräume der Mitgliedstaaten eng begrenzt

30.03.2026


Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.

Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.

Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.

Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.