
Die Europäische Schule in Frankfurt soll nach jahrelanger Suche in die bisherige Zentrale der Deutschen Bundesbank umziehen. Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) bezeichnet das Gebäude als hervorragend geeignet und verweist darauf, dass die Fläche städtebaulich bereits als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist – unter anderem für Schulen. Damit zeichnet sich eine Lösung für einen Konflikt ab, der die Stadt seit mehr als 15 Jahren beschäftigt und auf europäischer Ebene zunehmend für Unmut gesorgt hatte.
Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die sich wiederholt für eine stabile Perspektive der Europäischen Schule eingesetzt hat, begrüßt die Entscheidung. Sie spricht von einer „vielversprechenden Lösung für den künftigen Standort“ und drängt auf Tempo bei den lokalen Behörden, damit das neue Schulgelände möglichst schnell genutzt werden kann. Die Stadt Frankfurt ist seit der Ansiedlung der EZB im Jahr 2002 verpflichtet, ein Grundstück für die Europäische Schule bereitzustellen, erfüllte diese Zusage bislang aber nur über ein Provisorium mit stetig wachsenden Containerbauten im Stadtteil Niederursel.
Mit dem Bundesbank-Gelände im Stadtteil Bockenheim würde die Schule nun einen Standort erhalten, der viele bisherige Probleme adressiert: ausreichend Platz, vorhandene Infrastruktur und bestehendes Baurecht. Zuvor waren Standortvorschläge an der Heerstraße, am Kaiserlei, auf den Mainwasen und zuletzt am Festplatz am Ratsweg immer wieder am Widerstand vor Ort gescheitert. Die mögliche Nutzung des Bundesbank-Areals entschärft zugleich andere lokale Konflikte – insbesondere um den Festplatz am Ratsweg, der als Austragungsort für die Dippemess damit aus der Debatte herausfällt.
Die Entscheidung der Bundesbank, ihre alte Frankfurter Zentrale für die Schule freizugeben, hat auch eine symbolische Dimension. Urbanistisch verliert das Institut seine bisherige, weithin sichtbare Zentrale und tritt damit städtebaulich in den Hintergrund, während die Europäische Zentralbank längst die Hauptverantwortung für die europäische Geldpolitik trägt. Hinter der nun als Chance präsentierten Neuordnung steht ein grundlegender Rollenwandel der Bundesbank im Eurosystem – zugleich eröffnet er der Stadt Frankfurt die Möglichkeit, eine lang offene europapolitische Verpflichtung zu erfüllen.
Konkrete Fragen bleiben dennoch offen. Kaufpreis, architektonischer Wettbewerb und detaillierte Planung sind noch zu klären; bis ein Umzug tatsächlich stattfinden kann, dürften mehrere Jahre vergehen. Politisch stärkt der Vorschlag zunächst Oberbürgermeister Josef, der die Gespräche mit Bundesbank und EZB weitgehend selbst geführt hat. Im Frankfurter Römer dürfte das Vorgehen nicht überall auf Zustimmung stoßen, doch in der Standortfrage zeichnet sich erstmals eine realistisch umsetzbare Lösung ab – nach nahezu zwei Jahrzehnten Suche ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Endlosschleife.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.