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Unter den Bundesländern formiert sich geschlossener Widerstand gegen das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, dass im Bundesrat an diesem Freitag ein zwischen allen Ländern abgestimmter Antrag zum GKV-Gesetz eingebracht werden soll. Ihr Bundesland habe dabei für die ostdeutschen Länder eine maßgebliche Rolle bei der Ausarbeitung übernommen. Das Ziel der Länderseite: den Kurs der Bundesregierung bei der Konsolidierung der Kassenfinanzen korrigieren.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit zu schließen und weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken setzt dabei auf Ausgabenbremsen bei Leistungserbringern, höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz soll am Freitag auch den Bundestag passieren, der Bundesrat kann zunächst Stellung nehmen. Formell ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Länder können den Prozess aber politisch verzögern und inhaltlich Einfluss nehmen.
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte bereits vor erheblichen Nebenwirkungen der Sparstrategie. Die geplanten Maßnahmen dürften „nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden“, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar müsse der Krankenhaussektor zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen, doch sieht der Ausschuss durch die vorgesehenen Einschnitte eine „hohe Insolvenzgefahr“ und eine überproportionale Belastung einzelner Bereiche. Auch in den Vorbereitungsgesprächen zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Bremen nehmen die Spar- und Reformpläne nach Angaben Dreses breiten Raum ein.
Drese kritisierte, es sei politisch kaum vermittelbar, Versicherte und Leistungserbringer wie Krankenhäuser zusätzlich zu belasten, während zentrale Kostentreiber unangetastet blieben. Dazu zählt sie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit teilweise über die Kassenbeiträge finanziert werden. Ein Beispiel sind die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger: Nach Angaben der Techniker Krankenkasse zahlt der Bund pro versicherter Person derzeit 144 Euro im Monat. Diese Summe decke nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten, der Rest werde von der Gemeinschaft der Beitragszahler getragen. Experten plädieren daher für eine vollständige Finanzierung dieser Ausgaben direkt aus dem Bundeshaushalt.
Die Unzufriedenheit der Länder erstreckt sich neben dem GKV-Beitragsstabilitätsgesetz auch auf die geplante Reform der Pflegeversicherung. Nach Darstellung Dreses wurde die Tagesordnung der GMK kurzfristig angepasst, um beiden Themen mehr Raum zu geben und die Abstimmung unter den Ländern zu vertiefen. Während der Bund auf Haushaltsentlastung und Beitragssatzstabilität setzt, fordern die Länder eine ausgewogenere Verteilung der Lasten und eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Gesundheitssystem. Wie weit sie damit im parlamentarischen Verfahren durchdringen, dürfte sich in den kommenden Wochen im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat entscheiden.

Die Zahl der Demenzerkrankungen in Deutschland könnte bis 2060 deutlich ansteigen und das Versorgungssystem spürbar unter Druck setzen. Nach neuen Prognosen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) dürfte die Zahl der Betroffenen bei weiter steigender Lebenserwartung von derzeit rund 1,3 Millionen auf bis zu 2,1 Millionen zunehmen. Grundlage der Berechnungen ist ein kleinräumiges Prognoseverfahren, das das Institut gemeinsam mit den Universitäten Trier, Rostock und Köln entwickelt hat.
Die Analyse reicht hinunter bis auf die Ebene von 400 Kreisen und kreisfreien Städten und macht deutliche regionale Unterschiede sichtbar. Bereits 2020 lag der Anteil der Demenzkranken zwischen 1,0 Prozent in Tübingen und 2,6 Prozent in der brandenburgischen Prignitz. Für das Jahr 2060 erwarten die Forscher eine Spanne von 1,7 Prozent Demenzkranken in München bis zu 6,2 Prozent im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg. Besonders betroffen sind damit vor allem ländliche Regionen im Osten, die überdurchschnittlich altern.
Parallel zur wachsenden Zahl von Demenzfällen schrumpft der Pool potenzieller Pflege- und Betreuungspersonen im Erwerbsalter. Laut Studie kamen im Jahr 2020 rechnerisch noch 38 Menschen im erwerbsfähigen Alter auf einen Demenzfall. Bis 2060 dürfte dieses Verhältnis auf 21 Erwerbspersonen pro Fall sinken. Damit würden deutlich mehr Erkrankte von einer deutlich kleineren Zahl potenziell Erwerbstätiger versorgt werden müssen – mit entsprechenden Konsequenzen für Pflegeinfrastruktur, Kommunen und Sozialversicherungen.
Die Autoren der Studie betonen zugleich, dass der prognostizierte Anstieg nicht zwangsläufig ist. Nach heutigem wissenschaftlichem Stand lassen sich Demenzrisiken durch Prävention spürbar senken. Eine konsequentere Behandlung von Bluthochdruck und Diabetes, der Verzicht auf Rauchen oder ein höheres Bildungsniveau könnten dazu beitragen, etwa die Hälfte der Neuerkrankungen zu vermeiden. In einem solchen Szenario würde sich die Zahl der Demenzfälle im Jahr 2060 nicht weiter erhöhen, sondern sich auf einem Niveau zwischen 1,3 und 1,5 Millionen stabilisieren. Die Spannbreite der Projektionen zeigt damit, wie stark der künftige Versorgungsdruck von heute eingeleiteten Präventionsstrategien abhängen dürfte.