Sugus-Häuser in Zürich: Wie Leerkündigungen die öffentlichen Kassen belasten

08.10.2026


In den sogenannten Sugus-Häusern im Zürcher Kreis 5 verschiebt sich die Mieterschaft – und mit ihr die Kostenstruktur. Nach einer Massenkündigung von 105 Mietparteien zahlen heute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Teil der deutlich höheren Mieten. Recherchen von SRF und Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) zeigen: Fünf Personen aus dem Asylbereich leben inzwischen in den Liegenschaften der Intuiva AG, drei davon in einer 4,5‑Zimmer-Wohnung, in der jedes Zimmer mit 1’200 Franken brutto pro Monat zu Buche schlägt. Insgesamt summiert sich die Miete dort auf 3’600 Franken – rund doppelt so viel wie vor den Kündigungen für die gesamte Wohnung.

Die drei vorläufig aufgenommenen Männer aus Afghanistan und Äthiopien bewohnen je ein Einzelzimmer und teilen sich Küche und Bad. Laut AOZ haben sie die Zimmer selber auf dem Markt gefunden und die Mietverträge erst im Anschluss der Organisation vorgelegt. Die Vermietungsstruktur ist mehrstufig: Eigentümerin Intuiva AG vermietet nicht direkt, sondern über eine Firma für Kurzzeitvermietungen, die wiederum an einen einzelnen Mann untervermietet. Die AOZ übernimmt im Rahmen ihrer regulären Unterstützung den Maximalbetrag von 1’200 Franken pro Person und Monat, verweist dabei aber auf fehlende gesetzliche Grundlagen, um bestimmte Eigentümerinnen pauschal von neuen Mietverträgen auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss würde laut AOZ die ohnehin schwierige Wohnungssuche für Personen im Sozialhilfebereich zusätzlich erschweren.

Die Häuser geraten seit Ende 2024 verstärkt in die Schlagzeilen. Die Intuiva-Alleinverwaltungsrätin und Erbin von drei der neun Häuser, Regina Bachmann, hatte eine Totalsanierung angekündigt und allen 105 Mietparteien gekündigt. Die Schlichtungsbehörde erachtete die Leerkündigungen als missbräuchlich, worauf die Eigentümerin klagte. Das Mietgericht trat auf diese Klage nicht ein, der Fall liegt inzwischen beim Obergericht und ist damit weiter offen. Trotz des hängigen Verfahrens sind rund zwei Drittel der ursprünglichen Mieterschaft ausgezogen. Ein Teil der frei gewordenen Wohnungen wird mittlerweile über Plattformen wie Airbnb oder über Kurzzeitmodelle vermietet, was höhere Einnahmen ermöglicht als klassische Langzeitmietverhältnisse.

Für die verbleibenden Bewohnenden haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Neben den steigenden Mieten berichten sie von zunehmendem Lärm durch Kurzzeitgäste und von Sicherheitsproblemen. In den vergangenen Monaten kam es laut Mieterberichten zu Einbrüchen im Keller; eine Bewohnerin schildert eine eingeschlagene Wohnungstür, die sie im Untergeschoss gefunden habe. Sie erzählt zudem von einem Vorfall mit einer Frau mit blutunterlaufenen Augen, bei dem sie häusliche Gewalt vermutete und die Polizei alarmierte. Während das Obergericht noch über die Missbräuchlichkeit der Massenkündigungen entscheidet, illustriert die aktuelle Belegung der Sugus-Häuser, wie eng Mietrecht, Eigentümerstrategie und Sozialpolitik in einem angespannten städtischen Wohnungsmarkt miteinander verflochten sind.

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Wissenschaftspakt zahlt sich aus: Rhein-Main- und Ruhr-Verbund rücken auf

08.10.2026


Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern stellt die Weichen für die nächste Förderperiode – und verschiebt die Gewichte im deutschen Wissenschaftssystem. Zu den bundesweit fünf neuen Exzellenzstandorten gehören die Technische Universität Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die sich als Allianz der Rhein-Main-Universitäten (RMU) durchgesetzt haben. Ebenfalls erfolgreich waren in Nordrhein-Westfalen die Universität zu Köln sowie der Verbund Ruhr Innovation Lab aus TU Dortmund und Ruhr-Universität Bochum.

Für Hessen ist die Entscheidung ein Durchbruch: Erstmals tragen Universitäten des Landes ab 2027 den Titel „Exzellenzuniversität“. Die RMU-Allianz erhält nach Angaben des hessischen Wissenschaftsministeriums über sieben Jahre eine Förderung von insgesamt bis zu 155 Millionen Euro, finanziert zu 75 Prozent vom Bund. Wissenschaftsminister Timon Gremmels spricht von den ersten Exzellenzunis in Hessen und zugleich vom ersten länderübergreifenden Verbund in der Exzellenzstrategie. Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnet den Titel als Meilenstein für die Forschungslandschaft des Landes. Ein mittelhessischer Verbund aus den Universitäten Gießen und Marburg blieb im Wettbewerb dagegen ohne Erfolg.

Auch Nordrhein-Westfalen stärkt seine Rolle als Hochburg der Spitzenforschung. Neben der Universität Köln, die den begehrten Status nach einer früheren Förderphase von 2012 bis 2019 zurückerhält, steigt der Verbund aus TU Dortmund und Ruhr-Uni Bochum als Ruhr Innovation Lab in den Kreis der Exzellenzuniversitäten auf. Nach Angaben des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums baut das Land damit seine Führungsposition aus. Die Universität Bonn und die RWTH Aachen hatten ihren Exzellenzstatus bereits im Frühjahr verteidigt, sodass NRW künftig mit vier Standorten vertreten ist. Ministerpräsident Hendrik Wüst wertet dies insbesondere als Signal für die internationale Sichtbarkeit des Ruhrgebiets als Wissenschafts- und Innovationsstandort.

In Bonn gaben Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs als Vize-Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) neben den Standorten in Hessen und NRW auch die Universitäten Freiburg und Jena als neue Exzellenzunis bekannt. Für Einzeluniversitäten sieht das Programm Fördermittel von bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr vor, bei Verbünden wie der Rhein-Main-Allianz oder dem Ruhr Innovation Lab können es bis zu 28 Millionen Euro sein. Damit wächst die Riege der Exzellenzuniversitäten, deren bisher neun Standorte – darunter Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, München, Tübingen sowie die Berlin University Alliance – ihre Förderung bereits im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert hatten. Der Titel ist jeweils an regelmäßige Überprüfungen der Fördervoraussetzungen geknüpft.