Tankstellenpreise steigen: Iran-Konflikt erreicht deutsche Zapfsäulen

11.03.2026


Die Inflation in Deutschland ist im Februar auf 1,9 Prozent gesunken und liegt damit erstmals seit Monaten wieder unter der Zwei-Prozent-Marke. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Waren und Dienstleistungen damit etwas weniger als im Januar, als die Teuerungsrate noch 2,1 Prozent betrug. Besonders auffällig ist der Rückgang bei Lebensmitteln, wo die Preise nur noch um 1,1 Prozent stiegen, während Energie sogar 1,9 Prozent günstiger war als im Vorjahresmonat.

Doch diese scheinbare Entspannung könnte trügerisch sein. Der Iran-Krieg hat die Ölpreise zeitweise über die Marke von 100 US-Dollar katapultiert, was sich bereits an deutschen Tankstellen bemerkbar macht. Experten warnen, dass sich dieser Preisschock entlang der gesamten Wertschöpfungskette fortsetzen und so die Verbraucherpreise in den kommenden Jahren beeinflussen könnte. Die Dauer des Konflikts spielt dabei eine entscheidende Rolle für die weitere Entwicklung.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat in einer Simulation konkrete Zahlen vorgelegt: Bei einem dauerhaft erhöhten Ölpreis von 100 US-Dollar könnten die Verbraucherpreise 2026 um etwa 0,8 Prozent und 2027 um 1,0 Prozent höher liegen. Höhere Energiepreise verteuern Transport, Heizung, Produktion und viele Vorprodukte – Effekte, die sich bis zu den Endverbrauchern durchschlagen. Bislang rechneten Volkswirte mit einer Inflationsrate knapp über zwei Prozent für das Gesamtjahr, doch diese Prognose könnte sich angesichts der geopolitischen Entwicklungen als überholt erweisen.

Der aktuelle Ölpreisanstieg weckt Erinnerungen an die Energiekrise nach Beginn des Ukraine-Konflikts 2022, als sich Energie und Lebensmittel in Deutschland rasant verteuerten und die Inflation auf Rekordwerte von fast neun Prozent schnellte. Zwar hat sich die Teuerungsrate im Schnitt des vergangenen Jahres auf 2,2 Prozent beruhigt, doch die Nachwirkungen sind noch spürbar: Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sind die Nahrungsmittelpreise zwischen 2021 und 2025 um fast 32 Prozent gestiegen. Ob sich diese Entwicklung durch den Iran-Konflikt wiederholt, hängt maßgeblich von dessen Dauer und Intensität ab.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.