
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind im Jahr 2025 erneut deutlich stärker gestiegen als die Beitragseinnahmen. Nach vorläufigen Rechnungsergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums betrug das Ausgabenplus 7,8 Prozent, während die Einnahmen nur um etwa 5,3 Prozent zulegten. Diese Entwicklung übt erheblichen Druck auf die Beitragssätze aus und veranlasste die Krankenkassen bereits zu Jahresbeginn 2025, ihre Zusatzbeitragssätze deutlich anzuheben.
Trotz der angespannten Einnahmesituation erzielten die 93 gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro. Dieser Gewinn dient jedoch vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau. Die Reserven beliefen sich Ende 2025 auf rund 5,1 Milliarden Euro, was 0,18 Monatsausgaben entspricht und damit weiterhin unter der gesetzlichen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben liegt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommentierte die vorläufigen Finanzergebnisse mit deutlichen Worten: "Die vorläufigen Finanzergebnisse unterstreichen die schwierige Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2024 steigen die Ausgaben wesentlich stärker als die Einnahmen, auch in diesem Jahr." Die Ministerin wies darauf hin, dass zwar die Finanzlage für 2026 durch ein Maßnahmenpaket stabilisiert werden konnte, jedoch ab 2027 mit Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe zu rechnen sei.
Konkrete Zahlen zeigen die Dimension der Herausforderung: Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich 2025 auf 355,9 Milliarden Euro, während die Ausgaben 352,4 Milliarden Euro betrugen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz lag Ende Dezember bei 2,94 Prozent. Warken betonte, dass alle Akteure des Gesundheitswesens ihren Beitrag leisten müssten, um die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren und die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.