Weniger Fortzüge in die USA und nach Kanada, mehr nach Mexiko

10.06.2026


Die USA und Kanada verlieren bei deutschen Auswanderern an Attraktivität, während Mexiko als Ziel zunimmt. Nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) zogen im Jahr 2025 knapp 8.900 Deutsche in die Vereinigten Staaten – mit Ausnahme der von Corona-Reisebeschränkungen geprägten Jahre 2020 und 2021 der niedrigste Wert der vergangenen zwei Jahrzehnte. 2005 hatten noch rund 13.600 Menschen aus Deutschland ihren Wohnsitz in die USA verlagert. Damit lagen die Fortzüge 2025 gut ein Drittel (–35 Prozent) unter dem Niveau von vor 20 Jahren.

Trotz des spürbaren Rückgangs zählen die Vereinigten Staaten weiterhin zu den beliebtesten Zielländern deutscher Auswanderer. Mehr Menschen kehrten Deutschland im vergangenen Jahr nur in Richtung Schweiz (22.700), Österreich (13.500) und Spanien (9.700) den Rücken. Insgesamt lebten 2024 nach Angaben des United States Census Bureau knapp 519.200 Deutsche in den USA. Damit bleibt das Land eines der wichtigsten Fernziele, auch wenn die Zuwanderung aus Deutschland deutlich abgeflacht ist.

Ein ähnliches Bild zeigt sich im zweiten WM-Gastgeberland Kanada. 2025 verlegten gut 1.800 Deutsche ihren Wohnsitz dorthin. Weniger waren es in den vergangenen 20 Jahren nur in den Pandemie-Jahren 2020 und 2021. Gegenüber 2005, als noch gut 3.000 Deutsche nach Kanada auswanderten, entspricht das einem Rückgang um 39 Prozent. Nach Zensusdaten von 2021 lebten rund 126.500 Deutsche in Kanada. Die Zahlen deuten darauf hin, dass der Zustrom aus Deutschland auch dort deutlich nachgelassen hat.

Kontrastiert wird der Trend durch Mexiko, den dritten Gastgeber der demnächst beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft. Dorthin zogen 2025 rund 800 Deutsche, vor 20 Jahren waren es noch knapp 600. Das entspricht einem Anstieg um 43 Prozent. Laut mexikanischem Zensus lebten 2020 gut 7.600 Deutsche im Land. Während die Wanderungsbewegungen nach Nordamerika insgesamt abnehmen, gewinnt Mexiko damit an Bedeutung – wenn auch auf deutlich niedrigerem absoluten Niveau als die USA und Kanada. Die Weltmeisterschaft, die in den drei Ländern ausgetragen wird, rückt damit Destinationen in den Fokus, deren Anziehungskraft für deutsche Auswanderer sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten sichtbar verschoben hat.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.