
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.
Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.
Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.

Der rasant wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz treibt den Bedarf an Rechenleistung und damit an Halbleitertechnologie weltweit nach oben. Besonders energieintensiv sind das Training großer Basismodelle und der Betrieb der dafür benötigten Rechenzentren. Studien der Internationalen Energieagentur erwarten bis 2030 einen deutlich steigenden Stromverbrauch von Datenzentren. Vor diesem Hintergrund rückt eine Kernfrage in den Fokus von Politik und Industrie: Wie lässt sich die exponentiell wachsende digitale Rechenleistung mit einem vertretbaren Energieeinsatz verbinden?
Eine zentrale Rolle kommt dabei der Chipfertigung zu – und damit Unternehmen wie Applied Materials. Der US-Konzern entwickelt Fertigungsanlagen und Materialtechnologien für die Halbleiterproduktion und beliefert große Hersteller wie TSMC, Intel und Samsung. Im Zentrum stehen fortschrittliche Prozessschritte wie Abscheidung, Ätzen und Inspektion, die es ermöglichen sollen, Chips leistungsfähiger und zugleich effizienter zu machen. Nach Unternehmensangaben zielt die Technologie darauf ab, mehr Rechenleistung bei geringerem Energieverbrauch zu realisieren, damit die KI-Expansion nicht an physikalische und energetische Grenzen stößt.
Besonders dynamisch entwickelt sich derzeit das DRAM-Geschäft von Applied Materials. Der Speicherbereich ist auf rund ein Drittel des Umsatzes im Segment Halbleitersysteme angewachsen und gilt im Unternehmen als schnellste Wachstumssäule. Technologische Übergänge zu dichter gepackten Strukturen wie 6F2 und künftigen 3D-DRAM-Architekturen erhöhen die Komplexität der Fertigungsprozesse – und damit die Nachfrage nach hochspezialisierter Wafer-Fertigungsausrüstung. Gleichzeitig sorgt der weltweite Bedarf an High-Bandwidth-Memory für KI-Anwendungen dafür, dass Kunden aggressiv in neue DRAM-Knoten investieren.
Um seine Position in diesem Markt zu sichern, setzt Applied Materials auf enge Partnerschaften mit führenden Speicherherstellern. Mit SK hynix hat der Konzern eine langfristige F&E-Kooperation vereinbart, die Innovationen bei DRAM und High-Bandwidth-Memory beschleunigen soll. Im Fokus stehen neue Materialien, fortschrittliche Prozesstechnologien und 3D-Verpackungskonzepte, um Leistung und Effizienz von Speicher für KI-Anwendungen zu steigern. Parallel dazu arbeitet Applied Materials mit Micron in den USA an der Weiterentwicklung von DRAM-, HBM- und NAND-Technologien. In dieser strategischen Partnerschaft fließen das Prozess-Know-how von Applied Materials und die Fertigungskapazitäten des Speicherherstellers zusammen, um Speicherlösungen der nächsten Generation für das KI-Zeitalter zu entwickeln.
Für Anleger in Märkten wie Deutschland, Österreich und der Schweiz eröffnet diese Entwicklung eine Möglichkeit, indirekt am globalen KI- und Halbleiterboom zu partizipieren, der in den heimischen Leitindizes nur begrenzt abgebildet ist. Gleichzeitig zeigt sich an Applied Materials exemplarisch, wie stark wirtschaftliche Chancen und energiepolitische Herausforderungen im KI-Zeitalter miteinander verflochten sind: Die Nachfrage nach Rechenleistung treibt Investitionen in modernste Fertigungsanlagen – und zwingt die Branche dazu, jede neue Chip-Generation nicht nur schneller, sondern vor allem effizienter zu machen.