MUMBAI, Indien, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Afcons Infrastructure Ltd gab heute erfreut bekannt, von Vadhvan Port Project Limited (VPPL) das Zuschlagsschreiben für den Bau eines 10,14 km langen Wellenbrechers am entstehenden Vadhvan Port in Maharashtra erhalten hat. Der Auftragswert beläuft sich auf 5.301 Crore Rs. Dies wird nach Fertigstellung der zweitlängste Wellenbrecher der Welt sein.
Krishnamurthy Subramanian, geschäftsführender Vorsitzender von Afcons Infrastructure Ltd, sagte: „Dieser Zuschlag belegt die nachgewiesene Fachkompetenz von Afcons bei der Realisierung komplexer und groß angelegter maritimer Infrastrukturprojekte. Das Wellenbrecherprojekt am Vadhvan Port wird ein strategischer Wegbereiter für Indiens Ziel sein, sich zu einem globalen maritimen Zentrum zu entwickeln."
Herr S. Paramasivan, geschäftsführender Leiter von Afcons Infrastructure Ltd, sagte: „Es erfüllt uns mit großem Stolz, dass wir den Zuschlag für eines der weltweit bedeutendsten maritimen Projekte erhalten haben. Dieses Projekt zeigt die wachsende Kompetenz Indiens bei der Umsetzung komplexer Infrastrukturprojekte im weltweiten Maßstab. Wir sind zuversichtlich, dass die erfolgreiche Fertigstellung dieses Projekts die Vision unseres Premierministers von Viksit Bharat weiter stärken wird."
In Indien hat Afcons mehrere wegweisende maritime Projekte realisiert. International hat Afcons mehrere komplexe maritime Projekte realisiert, darunter die Bulk Jetty im Hafen von Sohar, Oman, einem der tiefsten Häfen der Welt; den New Owendo International Port in Gabun, der in einer Rekordzeit von 18 Monaten fertiggestellt wurde und als das am schnellsten fertiggestellte Hafenprojekt in Westafrika gilt; sowie die Sulphur Jetty in Kuwait, eine umfassende EPC-Liegeplatzanlage mit Zufahrtsbrücken, Ausrüstung und Tragwerksarbeiten.
Es ist bemerkenswert, dass Afcons Infrastructure Ltd von Engineering News-Record (ENR) aus den USA als weltweit achtgrößter Auftragnehmer für maritime Anlagen und Hafenanlagen geführt wird.
Der Vadhvan Port, der als Indiens größter öffentlicher Hafen und einer der größten Containerhäfen der Welt geplant wurde, wird eine Umschlagskapazität von 23,2 Millionen TEU haben und Indien damit eine herausragende Stellung auf der globalen Handelskarte verschaffen.
Informationen zu Afcons Infrastructure Ltd.
Afcons Infrastructure Ltd ist das führende Infrastruktur-, Ingenieur- und Bauunternehmen der Shapoorji Pallonji Group. Das Unternehmen blickt auf mehr als sechs Jahrzehnte Erfahrung zurück und weist eine solide Erfolgsbilanz bei der Umsetzung zahlreicher technisch komplexer EPC-Projekte in Indien und international auf. Das Unternehmen ist in 31 Ländern Südasiens, Afrikas, des Nahen Ostens und der GUS vertreten. Laut der jüngsten ENR-Erhebung gehört Afcons zu den 140 führenden internationalen Bauunternehmen weltweit; im Bereich Brücken liegt Afcons auf Platz 12 und im Bereich maritime Infrastruktur und Häfen auf Platz 8.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.