Brook Gaming bringt offiziell den Sniper 2 auf den Markt - ein Flaggschiff-Konverter für Tastatur und Maus für plattformübergreifendes Konsolenspiel

15.08.2026

NEW TAIPEI CITY, 15. August 2026 /PRNewswire/ -- Brook Gaming, die führende taiwanesische Marke für Gaming-Zubehör, hat offiziell die weltweite Markteinführung des Flaggschiff-Konverters Sniper 2 für Tastatur und Maus bekannt gegeben. Der Sniper 2 wurde entwickelt, um die Lücke zwischen PC-Peripheriegeräten und Spielkonsolen zu schließen, und ermöglicht es Spielern, ihre Lieblingsspiele auf der Konsole mit den gewohnten Tastatur- und Mauskonfigurationen zu genießen.

Plug-and-Play auf allen gängigen Plattformen 

Der Sniper 2 bietet eine flüssige und präzise Steuerung auf einer Vielzahl von Plattformen. Er bietet umfassende Unterstützung für PS5, PS4, Xbox Series X|S, Xbox One, Nintendo Switch, PC, Mobilgeräte (iOS/Android) und die mit Spannung erwartete Nintendo Switch 2 (NS2). Das Gerät ist mit den gängigsten kabelgebundenen sowie 2,4-GHz-Funk-Tastaturen und -Mäusen führender Marken wie Razer, Logitech, ZOWIE und ROG kompatibel und bietet echte Plug-and-Play-Funktionalität. Ob Action-RPGs, Rennspiele oder Shooter – Spieler können in jedem Genre eine nahtlose Steuerung genießen.

Individuell anpassbares Kontrollzentrum mit Vollfarbdisplay und eigener App

Der Sniper 2 zeichnet sich durch ein kompaktes Design aus und verfügt über ein Vollfarb-Statusdisplay, das die aktuellen Systemkonfigurationen auf einen Blick anzeigt, sowie über eine individuell anpassbare dynamische RGB-Umgebungsbeleuchtung.

Um ein optimales Erlebnis zu bieten, dient die spezielle Brook Sniper 2 App (verfügbar für iOS und Android) als persönliche Schaltzentrale. Benutzer können ganz einfach die DPI-Einstellung, die Empfindlichkeit der X-/Y-Achsen, die Funktion sowie die Belegung der Controller-Tasten anpassen, Makros konfigurieren und die Totzonen der Sticks einstellen, um Drift zu verhindern. Außerdem können Spieler offizielle Konfigurationsprofile herunterladen oder ihre eigenen Einstellungen mit der Gaming-Community teilen.

Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Hardware-Entwicklung bleibt Brook Gaming seiner Philosophie „Your Game, Our Play" treu. Der Sniper 2 stellt einen weiteren Durchbruch in Sachen plattformübergreifender Kompatibilität dar und bietet den Spielern völlige Freiheit bei der Spielweise.

Weitere Informationen

Informationen zu Brook Gaming

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Gaming-Hardware ist Brook Gaming davon überzeugt, dass Gaming nicht durch die Ausrüstung eingeschränkt werden sollte. Wir setzen uns dafür ein, Plattformgrenzen durch innovative Technologie zu überwinden und damit unser Markenversprechen „Your Game, Our Play" einzulösen. Wir werden auch weiterhin die Bedürfnisse der Spieler in den Mittelpunkt stellen und mit zukunftsweisenden Produkten die unendlichen Möglichkeiten des plattformübergreifenden Spielens neu definieren.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.