NEW YORK, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- CLO Virtual Fashion („CLO"), der führende Innovator im Bereich der 3D-Bekleidungsdesign-Technologien, hat eine Einigung erzielt, mit der die US-Patentverletzungsklage gegen Zhejiang Lingdi Digital Technology Co., Ltd. (auch bekannt als Linctex), das Unternehmen hinter Style3D, beendet wird. In der im Jahr 2023 eingereichten Klage wurde Linctex vorgeworfen, die patentierte Technologie von CLO vorsätzlich und ohne Genehmigung genutzt zu haben. Mit der Klage wurden Schadenersatz und eine Unterlassungsverfügung beantragt, um die Verletzung von drei Patenten von CLO in den USA zu unterbinden. Im Rahmen der Einigung hat Linctex eingeräumt, dass die beanstandete Software „Style3D Studio" die von CLO geltend gemachten Patente (US-Patent-Nr. 10.733.773, 11.410.355 und 11.222.448) verletzt. Darüber hinaus hat Linctex auch eingeräumt, dass die von CLO geltend gemachten Patente gültig und durchsetzbar sind. Die übrigen Bedingungen der Einigung bleiben vertraulich.

Seit über 15 Jahren hat sich CLO durch unermüdliches Engagement in Forschung und Entwicklung sowie eine Kultur der Innovation das Vertrauen zahlreicher Branchen gesichert – darunter Modedesign, Bekleidungsproduktion, Automobilindustrie, Haushaltswaren, Filmproduktion, VFX und Gaming. Um die Ideen und Erfindungen des Unternehmens zu schützen, unterhält CLO ein umfangreiches Portfolio an Patenten und geistigem Eigentum weltweit, unter anderem in den Vereinigten Staaten, Europa, Südkorea und China. CLO setzt sich weiterhin unerschütterlich für den Schutz seiner firmeneigenen Technologie und seines geistigen Eigentums ein.
„CLO hat jahrelang erhebliche Ressourcen und Energie in die Entwicklung bahnbrechender Lösungen investiert, die zahlreiche Branchen revolutioniert haben", sagte Simon Kim, CEO von CLO Virtual Fashion. „Beim Schutz des geistigen Eigentums geht es nicht nur um unser Geschäft, sondern darum, den Wert großartiger Ideen zu bewahren und ein Umfeld des fairen Wettbewerbs und der Innovation zu fördern, von dem alle profitieren. Im Zeitalter der Digitalisierung ist es von entscheidender Bedeutung, die Werke von Schöpfern und Erfindern zu schützen, um ein gesundes und nachhaltiges Wachstum der Industrie zu gewährleisten. Dieses Ergebnis unterstreicht unser Bekenntnis zu diesem Grundsatz und zu unserer Nutzergemeinschaft."
CLO ist für seine nutzerorientierte Entwicklung bekannt und hat vielen Branchen den Einstieg in das 3D-Design ermöglicht. Im Jahr 2024 wurde das Engagement des Unternehmens für Forschung und Innovation gewürdigt, als Mitbegründer Jaden Oh für seine Beiträge zum Film us durch die Entwicklung der Software „Marvelous Designer" von CLO mit einem Oscar ausgezeichnet wurde. CLO ist bestrebt, seine Produkte und Dienstleistungen für seine Nutzer und Kunden kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln.
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Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.