FRANKFURT, Deutschland, 17. August 2026 /PRNewswire/ -- Creality, ein weltweit führendes Unternehmen in der 3D-Druckbranche, gab die Verfügbarkeit des SPARKX i7 Nano, des neuesten Modells seiner i7-Serie, bekannt. Dieser Desktop-3D-Drucker ist platzsparend und liefert gleichzeitig erstklassige Druckqualität in bis zu vier Farben. Mit seinem minimalistischen Design, das problemlos auf einem Schreibtisch Platz findet, macht der i7 Nano den mehrfarbigen 3D-Druck kompakter, erschwinglicher und zugänglicher.
Nach dem Debüt des i7 Color Combo im Januar ist auch der i7 Nano auf intelligenteren und müheloseren 3D-Druck ausgelegt. Er verfügt über KI-gestützte Funktionen, die sowohl die Erstellung als auch den Druck vereinfachen, darunter CubeMe zur automatischen Umwandlung von 2D-Porträts in mehrfarbige 3D-Modelle. Eine integrierte 720p-KI-Kamera überwacht die Druckvorgänge auf häufige Fehler wie Spaghetti-Drucke und Leerdruck, während Vibrationskompensation sowie dynamische Druckanpassung dazu beitragen, eine gleichbleibende Druckqualität zu gewährleisten.
Neben diesen gemeinsamen Merkmalen verfügt der i7 Nano über einen integrierten Spulenhalter und eine optimierte Filamentführung, wodurch er weniger Platz auf dem Schreibtisch einnimmt und sich leichter in kompakte Arbeitsbereiche integrieren lässt. Der Spulenhalter lässt sich dank einer praktischen Einrastvorrichtung direkt am Druckergehäuse befestigen, sodass kein externes CFS Lite erforderlich ist. Diese kompakte Lösung sorgt für eine geringe Stellfläche des Druckers und ein aufgeräumtes Erscheinungsbild, ohne dabei die Druckleistung zu beeinträchtigen.
In Kombination mit dem neuen CFS Nano Kit, einer kleinen Einheit, die oben auf dem Drucker montiert wird, ermöglicht der i7 Nano brillanten Mehrfarbendruck mit automatischem Filamentwechsel für bis zu vier Farben. Das CFS Nano verfügt über ein Zweimotorsystem, bei dem ein Motor die Umschaltung der Filamentkanäle steuert und der andere für den Filamentvorschub sowie den Filamentrückzug zuständig ist. Dies gewährleistet reibungslose und effiziente Farbwechsel bei gleichzeitig kompaktem Gesamtaufbau. Das CFS Nano lässt sich zudem schnell installieren, ohne dass aufwendige Demontagearbeiten oder Umbauten erforderlich sind, und ist mit bestehenden i7-Geräten kompatibel.
Der i7 Nano verfügt über einen Bauraum von 260 × 260 × 255 mm und eine maximale Druckgeschwindigkeit von bis zu 500 mm/s. Er unterstützt eine Düse aus gehärtetem Stahl mit einer maximalen Temperatur von 300 °C sowie verschiedene Düsendurchmesser, darunter 0,2, 0,4, 0,6 und 0,8 mm. Außerdem verfügt er über eine automatische Bettnivellierung, das automatische Auslesen von RFID-Filamentinformationen sowie eine automatische Filamentnachfüllung, um auch Anfängern ein benutzerfreundliches und zuverlässiges Druckerlebnis zu bieten.
Der SPARKX i7 Nano mit CFS Nano Kit ist ab dem 15. August für 299 Euro in Europa im Creality EU Store erhältlich.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.