Ein langjähriger Rechtsstreit über die Patentinhaberschaft an einer der wirksamsten und angesehensten Technologien der Welt für Brustvergrößerung und Brustrekonstruktion hat dazu geführt, dass ein deutsches Gericht wegen Patentverletzung eine einstweilige Verfügung gegen einen deutschen Hersteller erlassen hat.
MÜNCHEN, 24. April 2026 /PRNewswire/ -- Das Landgericht München hat Silimed® Indústria de Implantes Ltda (Silimed) eine einstweilige Verfügung gegen Polytech Health and Aesthetics GmbH (Polytech) gewährt, die dem deutschen Unternehmen in den vergangenen Tagen zugestellt wurde. Darin wird Polytech aufgegeben, die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung von Polyurethan (PU)-beschichteten Silikon-Brustimplantaten in Deutschland unter Verwendung der patentierten Technologie von Silimed® nach dem europäischen Patent EP 2 582 193 B1 mit sofortiger Wirkung einzustellen. Bei Nichtbeachtung drohen Polytech für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren. Nach dieser vorläufigen Entscheidung darf Polytech zudem Vertriebspartner außerhalb Deutschlands nicht weiter beliefern.
Silimed® und Polytech waren die einzigen beiden Hersteller von PU-beschichteten Brustimplantaten nach dem patentierten Verfahren, das zu einem Produkt führte, das von vielen Chirurgen weltweit bevorzugt eingesetzt wird.
Im Dezember 2024 sprach das Oberlandesgericht Frankfurt Silimed das Patent zu. Polytech legte Rechtsmittel ein, doch der Bundesgerichtshof wies dieses kurz vor Weihnachten 2025 zurück. Silimed setzt seine Patentrechte nun durch.
Damit ist Silimed® derzeit weltweit der einzige Hersteller dieser wichtigen patentierten Technologie und kann damit den Bedarf eines Marktes von 600 Millionen bis 900 Millionen Euro sowie von jährlich etwa 250 000 Patienten decken. Um die Lieferstabilität aufrechtzuerhalten, erweitert Silimed® seine Fertigung und seinen Vertrieb, um die zusätzliche Nachfrage von Chirurgen und Patienten zu erfüllen.
Zu der einstweiligen Verfügung erklärte Gabriel Robert, Geschäftsführer von Silimed®: „Die Entscheidung des Landgerichts München ist eine Erleichterung und eine Bestätigung für die jahrzehntelange Hingabe und Arbeit, die hinter unserer eigenen Implantattechnologie mit Polyurethanschaumbeschichtung steckt, beginnend mit meiner Familie in den 1980er-Jahren. Mich persönlich erfüllt es mit großem Stolz, für diese ‚Made in Brazil'-Technologie gekämpft zu haben, die heute dazu beiträgt, sichere und wirksame Brustvergrößerungen und Rekonstruktionsoperationen für etwa 8 % bis 10 % aller Implantatverfahren zu ermöglichen. Das entspricht jährlich mehr als 250 000 Patienten in Europa und Südamerika.
Silimed® betreut seit Jahrzehnten anspruchsvolle Chirurgen, die sich für diese Implantate entscheiden, und wir sind bereit und in der Lage, unsere Produktion zu steigern, um die Marktnachfrage infolge dieser Entscheidung vollständig zu decken. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren langjährigen und neuen Partnerchirurgen, um für alle Patienten einen unterbrechungsfreien Zugang zu dieser wichtigen Technologie sicherzustellen."
Brasilien gilt als weltweit führend bei Brustvergrößerungen und Brustrekonstruktionen. Dort werden 11,8 % aller Brustvergrößerungen weltweit vorgenommen[1], und die eingesetzte Technologie zählt zu den fortschrittlichsten der Welt. Nach dem Urteil des Gerichts, das noch nicht rechtskräftig ist, tritt die einstweilige Verfügung gegen Polytech mit sofortiger Wirkung in Kraft. Polytech hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt; die Berufung ist derzeit anhängig.
Informationen zu Silimed®
Silimed® wurde 1978 in Brasilien gegründet und ist ein globaler Hersteller von Silikon-Brustimplantaten für ästhetische und rekonstruktive Chirurgie. Das Unternehmen spielt seit Langem eine wichtige Rolle in der Weiterentwicklung der plastischen Chirurgie und ist in mehr als 45 Ländern vertreten. Silimed® bietet eines der umfassendsten Portfolios auf dem Markt, darunter mehrere Oberflächentechnologien, Formen und Projektionsoptionen zur Unterstützung einer individuell abgestimmten Operationsplanung. Silimed® entwickelt seine Produkte im kontinuierlichen Austausch mit plastischen Chirurgen weiter und lässt klinische Erkenntnisse unmittelbar in diese Weiterentwicklung einfließen. Das spiegelt das Bestreben des Unternehmens wider, Wissenschaft und Wohlbefinden miteinander zu verbinden.
Alle Implantate werden unter strengen Qualitätsstandards hergestellt und entsprechen den geltenden internationalen Vorschriften, einschließlich der europäischen Zertifizierung (CE). Silimed® entwickelt sein Portfolio entsprechend den Bedürfnissen von Chirurgen und Patienten ständig weiter.
Informationen zu Implantaten mit Polyurethanschaumbeschichtung
Pure Polyurethane®-Implantate sind Teil des langjährigen Engagements von Silimed® für zielgerichtetes Design und verbinden jahrzehntelange Ingenieurskompetenz mit kontinuierlicher klinischer Zusammenarbeit. Seit Produktionsbeginn im Jahr 1989 hat sich diese Oberfläche durch wichtige Meilensteine weiterentwickelt, darunter Fortschritte bei den Operationstechniken zur Unterstützung der Gewebeintegration sowie zusätzliche Profiloptionen zur Berücksichtigung unterschiedlicher anatomischer Anforderungen. Diese Technologie wird in einem firmeneigenen, europäisch patentierten Verfahren hergestellt und ist darauf ausgelegt, die Anhaftung an das umgebende Gewebe zu fördern und so die Positionsstabilität im Zeitverlauf zu unterstützen. In der klinischen Praxis wird diese Wechselwirkung mit niedrigen Raten von Fehlpositionierungen und Kapselfibrose in Verbindung gebracht und trägt zugleich zur Beständigkeit von Form und Projektion bei. Gestützt auf globale Standards und umfassende klinische Erfahrung stehen die Polyurethan-Implantate von Silimed® für eine Innovationskraft, die in Brasilien verwurzelt ist und weltweit Vertrauen genießt.
[1] International Society of Plastic Surgery: International Survey on Aesthetic/Cosmetic Procedures Performed in 2024
Zwischen Norddeich und der Nordseeinsel Juist erprobt die Fluggesellschaft Frisia Luftverkehr Norddeich (FLN) einen neuen Weg für die Inselversorgung: Fracht per Drohne. Während die Fähren weiterhin an Ebbe und Flut gebunden sind, könnte eilige Ware künftig unabhängig von den Tidezeiten transportiert werden. Seit einigen Wochen laufen Testflüge mit einer speziellen Frachtdrohne, die Lasten von bis zu sechs Kilogramm zwischen Festland und Insel befördern kann.
Gesteuert wird das System aus dem Kontrollraum des Flugplatzes in Norddeich. Dort bereitet Drohnenpilot Ingo Hellmann den Flug per Konsole mit Monitor und zwei Joysticks vor. Bevor die Rotoren auf dem Vorfeld anlaufen, wird der Luftraum überprüft. Erst wenn kein anderes Luftfahrzeug in der Nähe ist, gibt die Leitstelle den Testflug frei. Sichtbar durch die Fenster des Kontrollraums steigt die grau-schwarze Drohne nach dem Start auf rund 100 Meter Flughöhe.
Die etwa 13 Kilometer lange Strecke nach Juist fliegt das Gerät anschließend weitgehend automatisiert ab. Im System sind Wegmarken hinterlegt, die den Kurs vom Flugplatz Norddeich über den Bereich des Norddeicher Hafens hinweg über das Wattenmeer zu einer Landefläche nahe dem Inselhafen vorgeben. Während des Fluges überwacht Hellmann den Kurs anhand eines Livebildes auf seiner Steuerkonsole. Nähert sich ein Hubschrauber oder Flugzeug, kann er eingreifen und die Route anpassen. Zudem ist festgelegt, dass die Drohne keine Fähren überfliegen darf.
Derzeit steht bei den Testflügen die Erprobung der Flugbedingungen im Vordergrund; die Transportbox bleibt noch leer. Aus Sicht der Betreiber geht es darum auszuloten, ob sich mit der Technologie eine zusätzliche Option für die Logistik der tideabhängigen Insel schaffen lässt – insbesondere für zeitkritische oder kleinere Sendungen. Ob und wann der Drohnenbetrieb in einen regulären Frachtverkehr übergehen könnte, ist offen. Zunächst sollen Erfahrungen im Alltag des Kontrollraums und auf der Strecke über das Wattenmeer gesammelt werden.