Die AORUS GeForce RTX™ 50 Series AI BOX von GIGABYTE bringt Rechenleistung auf Desktop-Niveau und ein benutzerfreundliches KI-Ökosystem auf Ultrabooks

11.06.2026

TAIPEI, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardware-Lösungen, präsentierte auf der COMPUTEX 2026 die AORUS GeForce RTX™ 50 Series AI BOX. Angetrieben von der NVIDIA Blackwell-Architektur bietet sie zusätzliche Rechenleistung für kompakte Laptops und Ultrabooks. Die Produktreihe umfasst unter anderem die AORUS GeForce RTX™ 5090 AI BOX sowie die kompakte AORUS GeForce RTX™ 5060 Ti AI BOX. Sie richtet sich an Gamer, Content Creator und Anwender im Bereich KI, die ihre mobilen Systeme für anspruchsvollere Workloads erweitern möchten. Ergänzend zur Hardware erleichtert die AI BOX GPU Selector Software die Zuweisung von Anwendungen zu verschiedenen GPUs und ermöglicht so eine flexiblere Nutzung der verfügbaren Rechenressourcen.

GIGABYTE AORUS GeForce RTX™ 50 Series AI BOX Brings Desktop-Class Computing Power and Accessible AI Ecosystem to Ultrabook Laptops

Die AORUS GeForce RTX™ 5090 AI BOX bietet über 3.000 AI TOPS FP4-Rechenleistung und 32 GB VRAM. Damit ist sie auf anspruchsvolle KI-Anwendungen, generative KI, Inferenz sowie kreative Workloads ausgelegt. Die kompakte AORUS GeForce RTX™ 5060 Ti AI BOX bietet mit 16 GB VRAM eine portable Lösung für Ultrabooks und unterstützt je nach Systemkonfiguration unter anderem Gaming in 1080p bis 2K, lokale Bilderzeugung, 3D-Rendering und alltägliche KI-Aufgaben.

Ergänzt wird die Hardware durch die exklusive GPU Selector Software, die eine intuitive Steuerung von Multi-GPU-Setups ermöglicht. Nutzer können Anwendungen gezielt der integrierten GPU des Laptops oder der AI BOX zuweisen, um die verfügbaren Ressourcen effizienter zu nutzen. Dadurch lassen sich Arbeitslasten flexibler verteilen und das Benutzererlebnis in unterstützten Szenarien verbessern.

Für eine zuverlässige Leistung bei hoher Arbeitsbelastung sind beide AI BOX-Modelle mit leistungsfähigen Kühllösungen ausgestattet. Die AORUS GeForce RTX™ 5090 AI BOX nutzt das System der WATERFORCE All-in-One-Wasserkühlung mit einem 240-mm-Aluminiumradiator und zwei 120-mm-Lüftern zur effizienten Wärmeableitung. Die AORUS GeForce RTX™ 5060 Ti AI BOX verwendet das WINDFORCE-Kühlsystem, das Hawk-Fans mit wärmeleitendem Gel in Serverqualität kombiniert und auf konstant stabile Temperaturen sowie einen möglichst geräuscharmen Betrieb ausgelegt ist.

Beide AI BOX-Modelle unterstützen Thunderbolt™ 5-Konnektivität sowie Ethernet, USB-Erweiterung und vier Bildschirmausgänge. Damit können kompatible Laptops zu leistungsfähigen mobilen KI-Workstations oder Gaming-Plattformen erweitert werden. Mit skalierbarer Leistung und vielseitiger Konnektivität erweitert die AORUS GeForce RTX™ 50 Series AI BOX die Möglichkeiten des mobilen Computings und macht lokale KI-Anwendungen einfacher zugänglich. Weitere Produktinformationen finden sich auf der offiziellen GIGABYTE Website.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2990416/image1.jpg

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.