Galaxea AI demonstrierte auf seiner Ausstellung „Productivity Awakening" im Rahmen der WRC 2026 die Leistungsfähigkeit des gesamten Technologie-Stacks sowie die Generalisierungsfähigkeit seiner verkörperten KI

24.08.2026

BEIJING, 24. August 2026 /PRNewswire/ -- Galaxea AI hat seine Ausstellung „Productivity Awakening" auf der World Robot Conference (WRC) 2026 erfolgreich abgeschlossen. Im Gegensatz zu typischen, auf Bewegung ausgerichteten Roboter-Präsentationen zeigte das Unternehmen über zehn Demos mit unterschiedlichen Szenarien, um seine Full-Stack-Kompetenz und die Generalisierungsfähigkeit der verkörperten KI zu demonstrieren und damit den Übergang der verkörperten KI von der Laborforschung zum zuverlässigen industriellen Einsatz zu veranschaulichen.

Galaxea AI’s robot demos were on display at the 2026 World Robot Conference

Galaxea AI stellte das weltweit erste geschlossene Roboter-Fulfillment-System für Darkstores vor, das Miniprogramm-Bestellungen in Echtzeit abwickelt. Ohne fallbezogene Neuprogrammierung verarbeitete es Zehntausende von Artikelnummern, zufällige Artikelplatzierungen und Aufgabenunterbrechungen und bewältigte dabei Herausforderungen bei der Handhabung verformbarer Beutel. Während der gesamten Veranstaltung führte es 900 vollständige Bestellabläufe, 1.775 Pickvorgänge und 1.560 Verpackungszyklen durch, um seine stabile Leistung unter Beweis zu stellen.

Das Unternehmen demonstrierte zudem die weltweit erste Roboter-zu-Roboter-Montageanwendung. Durch den Einsatz von Bildverarbeitungspositionierung, Zweiarmkordination und Kraftrückmeldung sowie durch verstärkungslernbasierte verkörperte Grundmodelle erzielte das System im Vergleich zum manuellen Einlernen bei der Massenmontage mit langen Zyklen eine Geschwindigkeitssteigerung von über 30 %.

Galaxea AI stellte Nexo vor, seinen Zweiarmroboter der neuen Generation auf Rädern mit 30 Freiheitsgraden, einer Zweiarm-Nutzlast von 20 kg und einer Laufzeit von 8 Stunden für Fertigung, Logistik und gewerbliche Dienstleistungen. Die Entwicklerplattform Lemo und der zweibeinige Humanoid Kengo rundeten das Produktportfolio ab.

Weitere Demos, darunter Parkour-Training für zweibeinige Roboter, robustes Falten von Kartons, das Greifen beliebiger Objekte und das Sortieren industrieller Teile, nutzten absichtliche Störungen durch Positionsabweichungen und zufällige Posen, um reale Unsicherheiten nachzuahmen. Die Demo zum Kartonfalten erzielte unter wiederholten Störungen 4.000 stabile Zyklen pro Tag.

In seiner Keynote stellte Gründer und CEO Jiyang Gao die „1+3+N"-Strategie vor. Aufbauend auf dem Prinzip „Hardware + Intelligenz" verbindet sie Galaxea Dynamics für Roboterhardware mit Galaxea Model für verkörperte Grundmodelle und deckt drei Kernproduktlinien sowie einen breiten industriellen Einsatz über Partner-Ökosysteme ab.

„Unser Fokus liegt nicht auf auffälligen einmaligen Kunststücken. Wir bauen Roboter, die Ziele verstehen, sich an Veränderungen anpassen und autonome Entscheidungen treffen. Jede Demo in der realen Welt an unserem Stand bringt uns diesem langfristigen Ziel einen Schritt näher", sagte Gao.

Informationen zu uns

Galaxea AI wurde im September 2023 gegründet und entwickelt im Rahmen seiner „Hardware + Intelligence"-Strategie eigenständig verkörperte KI-Grundlagemodelle und Roboter. Das Unternehmen bedient fast 100 weltweit führende Kunden, darunter die Stanford University, Physical Intelligence (π) und Huawei. Weitere Informationen finden Sie unter galaxea-dynamics.com.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.