TAIPEI, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der weltweit führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardwarelösungen, hat gemeinsam mit NVIDIA eine Bundle-Aktion zu CONTROL Resonant angekündigt. Beim Kauf ausgewählter GIGABYTE-Grafikkarten sowie Desktop-PCs und ausgewählter Laptops mit einer GeForce RTX™ 5070 oder höher können Kunden einen digitalen Steam-Code für CONTROL Resonant erhalten und das Spiel mit modernen NVIDIA-Technologien wie Path Tracing und DLSS 4.5 erleben. Abhängig von der eingesetzten GPU, der Systemkonfiguration und den gewählten Einstellungen kann DLSS 4.5 unter anderem die Bildrate erhöhen, die Latenz verringern und die Bildqualität verbessern.
Zu den GIGABYTE-Grafikkarten gehört unter anderem die AORUS GeForce RTX™ 50 INFINITY-Serie mit Varianten auf Basis der GeForce RTX™ 5090, 5080, 5070 Ti und 5070. Die Serie nutzt das WINDFORCE-HYPERBURST-Kühlsystem, das auf eine effiziente Wärmeabfuhr unter hoher Last ausgelegt ist. Die INFINITY-Modelle mit GeForce RTX™ 5080, 5070 Ti und 5070 sind zudem mit der GIGABYTE-STEALTH-Serie kompatibel und können dadurch einen aufgeräumteren Systemaufbau ermöglichen. Die Aktion umfasst außerdem die GIGABYTE RTX 5090 AI BOX, die mit der WATERFORCE-Kühlung für ein effizientes Wärmemanagement ausgestattet ist. In unterstützten Spielen ermöglichen diese Lösungen gemeinsam mit Path Tracing und NVIDIA DLSS 4.5 unter anderem realistischere Beleuchtungs-, Schatten- und Reflexionseffekte sowie KI-gestützte Leistungs- und Bildqualitätsverbesserungen.
Zu den teilnahmeberechtigten Gaming-Laptops gehören der AORUS MASTER 16 GEN 2, der GIGABYTE AERO X16 und der GIGABYTE GAMING A16 PRO. Der AORUS MASTER 16 GEN 2 ist mit dem WINDFORCE INFINITY EX-Kühlsystem ausgestattet, während der AERO X16 und der GAMING A16 PRO das WINDFORCE INFINITY-Kühlsystem nutzen, um eine ausgewogene Balance aus Leistung und effizientem Wärmemanagement zu fördern. Der KI-Assistent GiMATE bündelt Funktionen zur Systemsteuerung und Leistungsanpassung und kann dadurch eine intuitivere Bedienung ermöglichen. Auch ausgewählte AORUS PRIME 5- und PRIME 3-Gaming-Desktops sind teilnahmeberechtigt. Sie kombinieren leistungsstarke Kühllösungen mit vielseitigen Anschlussmöglichkeiten und können so zu einem komfortableren Plug-and-Play-Erlebnis beitragen.
Vom 25. August bis einschließlich 29. September 2026 können Kunden beim Kauf eines teilnahmeberechtigten Produkts einen digitalen Steam-Code für CONTROL Resonant erhalten. Die Codes müssen bis zum 27. Oktober 2026 eingelöst werden. Weitere Informationen zu den teilnahmeberechtigten Produkten, den Teilnahmebedingungen sowie alle Details zur Aktion finden sich auf der Aktionsseite.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.