TAIPEH, 26. April 2026 /PRNewswire/ -- HOYA BIT, eine in Taiwan ansässige Kryptobörse, gab kürzlich bekannt, dass sie als weltweit erste Kryptobörse die BSI-Zertifizierung der Klimaneutralität nach ISO 14068-1 erhalten hat. Bryn Sutton, Bereichsleiter bei BSI, und Aiman Ali, globaler Leiter für Nachhaltigkeit, reisten nach Taiwan, um die Zertifizierung persönlich zu überreichen. Dies spiegelt die hohe Wertschätzung von BSI für HOYA BIT wider.

Durch die Integration von Kohlenstoff-Governance, Informationstransparenz und Prüfungen durch Dritte in seine Kerntätigkeit hat HOYA BIT einen zuverlässigen Rahmen für die Branche der digitalen Vermögenswerte geschaffen.
BSI ist die weltweit erste nationale Normungsorganisation, und ihre Zertifizierungen werden von weltweit führenden Technologieunternehmen, darunter Microsoft und Google, als Maßstab für die Einhaltung von Vorgaben zur digitalen Governance anerkannt.
Die ISO 14068-1 verlangt von Unternehmen, Kohlenstoffemissionen über den gesamten Lebenszyklus offenzulegen, einen Reduktionspfad festzulegen und sich Prüfungen durch Dritte zu unterziehen. Unter der Leitung von Gründerin Zoe Peng setzte HOYA BIT auf die SBTi-Methodik und Gold Standard-Projekte zur Kohlenstoffkompensation, wobei das Unternehmen vorrangig Initiativen für erneuerbare Energien unterstützt, die messbare Fortschritte in Richtung der SDGs bewirken.
„Die Branche der digitalen Vermögenswerte kann auf international anerkannte und überprüfbare Weise auf die Markterwartungen an Governance, Rechenschaftspflicht und Transparenz reagieren", sagte Zoe Peng. „Der Schlüssel zur Reife der Branche liegt nicht nur in funktionalen Innovationen – er liegt darin, durch überprüfbare Maßnahmen konsequent zu zeigen, dass einer Plattform vertraut werden kann."

HOYA BIT wurde außerdem eingeladen, an der Feier zum 125-jährigen Bestehen von BSI teilzunehmen – ein Zeichen dafür, dass Taiwans Branche für digitale Vermögenswerte in den globalen Dialog über nachhaltige Governance eingetreten ist. Künftig wird HOYA BIT die Offenlegung kohlenstoffbezogener Informationen weiter verbessern und Nutzern verschiedene Möglichkeiten bieten, sich an Maßnahmen zur Kohlenstoffreduzierung zu beteiligen, damit Nachhaltigkeit zu einer gemeinsamen, umsetzbaren Verpflichtung wird.
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Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.