Innorna für den „Prix Galien USA Best Startup Award" 2026 nominiert

13.08.2026

SONDERVERWALTUNGSZONE HONGKONG, China, SHENZEN, China, und CAMBRIDGE, Massachusetts, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- Innorna, ein Biotech-Unternehmen im klinischen Stadium, das RNA-Medikamente entwickelt, gab heute bekannt, dass es für den 2026 Prix Galien USA Best Startup Award nominiert wurde.

INNORNA

Innorna wurde in der Kategorie „Best Startup" in die engere Auswahl aufgenommen, was die Innovationskraft seiner mRNA-LNP-Plattform sowie eine klinische Pipeline widerspiegelt, die über Impfstoffe hinaus bis hin zu Therapeutika reicht. Das Leitprogramm des Unternehmens, IN026, ist eine neuartige mRNA-Therapie zur Behandlung von therapieresistenter Gicht, die darauf abzielt, den Harnsäurespiegel zu senken. Im März 2026 erhielt es die IND-Zulassung der FDA, wodurch der Einsatz von mRNA-basierten Proteinsubstituten auf häufige chronische Erkrankungen ausgeweitet wurde.

Der Prix Galien gilt weithin als „Nobelpreis der biopharmazeutischen Industrie" und würdigt außergewöhnliche Leistungen im Bereich medizinischer Innovationen, die der menschlichen Gesundheit zugutekommen. Die Preisträger werden von Gremien ausgewählt, denen führende Biomediziner, Führungskräfte aus der Industrie und Nobelpreisträger aus aller Welt angehören.

„Es ist uns eine Ehre, für den Prix Galien USA in der Kategorie „Best Startup" nominiert worden zu sein", sagte Dr. Linxian Li, Gründer und CEO von Innorna. „Die Nominierung spiegelt die Fortschritte wider, die unser Team bei der Weiterentwicklung unserer klinischen Pipeline erzielt hat – aufbauend auf jahrelanger engagierter Plattformentwicklung. Es erinnert uns auch daran, warum wir diese Arbeit machen: um RNA-Medikamente zu entwickeln, die Petientinnen und Patienten bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten und die Lebensqualität von Menschen weltweit verbessern können."

Die Preisträger der Prix Galien USA Awards 2026 werden im Rahmen der Preisverleihung am 29. Oktober 2026 im American Museum of Natural History in New York City bekannt gegeben.

Informationen zu Innorna

Innorna ist ein Biotech-Unternehmen im klinischen Stadium, das RNA-Medikamente vorantreibt, indem es einen positiven Kreislauf aus Plattform- und Pipeline-Innovationen beschleunigt – und so das Leben weltweit verbessert. Gestützt auf ein umfangreiches und wachsendes Portfolio an geistigem Eigentum hat das Unternehmen eine proprietäre, differenzierte Plattform für die RNA-Verabreichung und -Engineering aufgebaut, die eine rational entworfene Bibliothek von über 6.000 chemisch vielfältigen ionisierbaren Lipiden, zielgerichtete LNP-Verabreichungssysteme und mRNA-Technologien umfasst. Seine vertikal integrierten Fähigkeiten, von der Entdeckung bis zur cGMP-konformen Herstellung, ermöglichen tiefgreifendes technisches Fachwissen, beschleunigte Entwicklung und hohe Kapitaleffizienz. Innorna treibt eine robuste mRNA-Pipeline in den Bereichen Therapeutika für chronische Erkrankungen, In-vivo-Immuntherapien und Impfstoffe voran. Innorna hat bis heute 150 Millionen Dollar an Finanzmitteln aufgebracht.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.