Monport Laser präsentiert im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 Gravurmöglichkeiten in Deutschland

08.06.2026

BERLIN, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Da sich Unternehmen und Hersteller auf die steigende Nachfrage im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vorbereiten, hat Monport Laser einen zeitlich begrenzten Flash-Sale für ausgewählte Lasermodelle angekündigt, der Unternehmern dabei hilft, ihre Produktionskapazitäten zu erweitern und gleichzeitig von exklusiven Kaufvorteilen zu profitieren.

Im Rahmen dieser Aktion werden folgende Produkte angeboten: Reno 45 Pro Vision, MEGA CO2 Laser Engraver, 6W UV Laser Engraving Machine, GT80W MOPA Fiber Laser Engraver und GT200W MOPA Fiber Laser Engraver.

Der GT80W MOPA Faserlasergravierer ist ideal für detaillierte Metallgravuren, Farbmarkierungen auf Edelstahl und personalisierte Produkte. Für die Produktion höherer Stückzahlen bietet der GT200W MOPA Faserlasergravierer höhere Bearbeitungsgeschwindigkeiten und tiefere Gravurmöglichkeiten für industrielle und kommerzielle Anwendungen.

Die 6W UV-Lasergraviermaschine bietet hochpräzise Markierungen auf Glas, Kunststoffen, Elektronik und anderen wärmeempfindlichen Materialien bei minimaler thermischer Belastung.

Der Reno 45 Pro Vision und der MEGA CO2-Lasergravierer eignen sich zum Gravieren und Schneiden von Holz, Acryl, Leder, Gummi und anderen gängigen Materialien, die für individuelle Waren, Beschilderungen, Geschenke und Werbeartikel verwendet werden.

Zeitlich begrenzte Kaufprämien

Faserlaser-Serie

  • Freie Drehachse für Becher, Flaschen und zylindrische Produkte
  • Kostenlose Schutzbrille

Serie Reno 45

  • Kostenlose 3000W Wasserkühlung

Serie Reno 65

  • Freie Reno-Drehachse und CO2-Drehachse

MEGA-Reihe

  • Kostenloses Bastel-Set
  • Kostenlose CO2-Schutzbrille

Nehmen Sie an der „World Cup Fan Creativity Challenge" teil

Zusätzlich zum Flash Sale lädt Monport Lasergravur-Enthusiasten, kleine Unternehmen und Kreative ein, an der World Cup Fan Creativity Challenge teilzunehmen. Die Teilnehmer können mit Hilfe einer Lasermaschine ihre eigenen, von der Weltmeisterschaft inspirierten Fanartikel entwerfen und herstellen, darunter individuelle Schilder, Trophäen, Untersetzer, Plaketten, Trinkgefäße, Schlüsselanhänger und andere personalisierte Produkte.

Um Kreative zu unterstützen, stellt Monport mehr als 300 kostenlose SVG-Designdateien zur Verfügung, die als Inspiration für Projekte dienen. Die Gewinner erhalten Preise, darunter einen Gutschein im Wert von 500 EUR, ein DIY-Materialpaket im Wert von ca. 200 EUR und eine Laserschutzausrüstung.

Die zeitlich begrenzte Aktion und der Fan-Kreativitätswettbewerb sind über die offizielle Website von Monport erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Monport Laser.

Medienkontakt:

Monport Laser

E-Mail-Kontakt:  support@monportlaser.de

Website:  https://www.monportlaser.de/

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.