MALMÖ, Schweden, 24. August 2026 /PRNewswire/ -- In 38 % der Haushalte lässt jemand heimlich Dinge herumliegen und hofft, dass sich jemand anderes darum kümmert. (Das werden sie nicht.) Willkommen beim stillen Protest. Das ist eine von vielen Erkenntnissen aus dem IKEA-Bericht „Store & Organise" 2026: Sinn im Chaos finden.
Das Leben zu Hause wird immer hektischer und der Platz immer knapper – deshalb konzentriert sich IKEA in diesem Jahr darauf, den Menschen zu mehr Ruhe zu verhelfen, und nicht nur Stauraum zu bieten.
Im Rahmen der Studie wurden 31.488 Menschen in 31 Märkten befragt – und es zeigte sich, dass Unordnung zu echten Spannungen im häuslichen Umfeld führt. Nirgendwo trifft dies mehr zu als auf die Küchenarbeitsplatte – der Bereich, der am schwersten aufgeräumt zu halten ist (24 %) und am ehesten zu Streitigkeiten führt (37 %).
Jeder Zehnte von uns nutzt den Backofen sogar als Stauraum; in Südkorea sind es sogar 21 %. Irgendwo wird jemand gleich eine sehr unangenehme Überraschung erleben.
Die Wohnräume werden immer kleiner. Es gibt jedoch einen deutlichen Trend hin zu „sinnvollem Chaos": Bewusst besitzen, das behalten, was Wert hat. Da 59 % ein wohnliches Zuhause einem minimalistischen vorziehen, war das Ziel vielleicht gar nicht, ein perfektes Zuhause zu schaffen.
„Die Menschen suchen nicht mehr nach einem perfekten Zuhause. Sie wünschen sich ein Zuhause, das zu ihnen passt – eines, das ihre Geschichten, ihre Erinnerungen und die Dinge, die ihnen wichtig sind, in sich trägt. Was wir aufbewahren, sagt viel darüber aus, wer wir sind. Es ging nie nur um Sachen. Wir bei IKEA sind davon überzeugt, dass jeder ein Zuhause verdient, das zu ihm passt. „Dafür sind clevere, erschwingliche Lösungen da", sagt Licca Li, Managerin für Wohnkultur und Ladengestaltung bei der Ingka Group (IKEA).
82 % bewahren Dinge ausschließlich aus sentimentalen Gründen auf, auch wenn sie nur selten benutzt werden oder außer Sichtweite sind. Dann gibt es noch die 26 %, die Andenken an vergangene Beziehungen verstecken – Männer dabei häufiger als Frauen.
68 % der Haushalte haben eine „Schublade des Untergangs" – und was befindet sich darin? Vor allem Kabel. 54 % der Männer der Babyboomer-Generation bewahren sie immer noch für Geräte auf, die sie gar nicht mehr besitzen.
Wenn Gäste kommen, gibt jeder Zehnte zu, Verabredungen mit Freunden abzusagen, weil das Haus zu unordentlich ist, und 34 % räumen vor deren Ankunft schnell die Unordnung weg.
Dennoch betrachten weltweit 15 % Unordnung als eine Form von Kreativität – in China sind es sogar 31 %, in Japan hingegen nur 4 %. Vielleicht war das Ziel ja gar nicht, ein perfektes Zuhause zu haben, sondern einfach nur ein glückliches.
Weitere Informationen finden Sie unter im IKEA-Bericht „Store & Organise" 2026 unter sowie unter und im Ingka-Newsroom unter.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.