Die neuen Kameras sind die ersten Modelle mit Global Shutter MOS-Sensoren und ermöglichen hochauflösende 4K Aufnahmen mit hoher Geschwindigkeit für Sportübertragungen, Studioproduktionen und Live-Events.
WIESBADEN, Germany, 2. September 2026 /PRNewswire/ -- Panasonic bringt mit den AW-UE200/AW-UER200-Serien die weltweit ersten [1] 4K PTZ-Kameras mit Global Shutter 1,2-Typ MOS-Sensoren auf den Markt. Die Kameras verfügen über eine besonders schnelle Schwenk- und Neigemechanik zur präzisen Erfassung schneller Bewegungen sowie einen 22-fachen optischen Zoom für gestochen scharfe Bilder auch in großen Veranstaltungsstätten.
Ultra-High Speed Performance
Die Global Shutter Technologie und der Schwenk-Neige-Mechanismus der UE200 Serie ermöglichen hochpräzise Aufnahmen sowohl bei langsamen Bewegungen als auch bei ultradynamischen Sequenzen. Mit einer Schwenkbeschleunigung von 1800°/s[2] kann sie selbst schnell bewegte Motive sofort verfolgen und präzise erfassen. Die für das erste Quartal 2027 geplante Kamera ist ideal für vielfältige Produktionsumgebungen geeignet, insbesondere Sport- und Live-Events sowie Studioübertragungen.
Nahtloses Streaming auf Social Media
Die Markteinführung der UER200 Serie ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Ihr innovativer Rollmechanismus eignet sie ideal für direktes Streaming auf Social Media. Dank eines Rotationsbereichs von −200° bis +200° um die Rollachse ermöglicht die Kamera unter Nutzung der gesamten Sensorfläche eine flexible Videoausgabe im Hochformat 9:16 sowie im Querformat 16:9. Damit entfallen zudem die Einschränkungen einer festen Kamerapositionierung.
Kontinuierliche Brancheninnovation
Die Global Shutter Technologie der UE200/UER200-Serien eliminiert Verzerrungen beim Aufzeichnen sich schnell bewegender Objekte. Die PTZ-Kameras minimieren Flimmern im Einsatz mit LED-Wänden bei Studioproduktionen und durch Bühnenbeleuchtung bei Live-Events. Beide bieten integrierte Auto-Tracking- und Auto-Framing-Funktionen ohne die Nutzung externer Software.[3]
Die Serien unterstützt variable Zoomgeschwindigkeiten, um die Steuerung flexibel an die jeweilige Bildkomposition anpassen zu können. Der reaktionsschnelle Zoom kann in 0,5 bis maximal 120 Sekunden von der Tele- zur Weitwinkelposition erfolgen. Beide Kameras unterstützen außerdem hochauflösende Aufnahmen mit Bildraten von bis zu 180 fps, ideal für die Aufzeichnung von Zeitlupen-Wiederholungen bei Sportveranstaltungen.[4]Die UE210- und UER210-Varianten unterstützen standardmäßig SMPTE ST 2110 und Dante®[5] Protokolle für nahtlose IP-basierte Video- und Audio-Workflows.
Einfache Installation
In Kombination mit dem 80° FoV Weitwinkelobjektiv ermöglichen die UE200/UER200-Kameras eine großflächige Abdeckung auch bei begrenztem Installationsraum. Die AW-UER200 verfügt über eine horizontale Nivellierung per Knopfdruck, die eine schnelle Einrichtung an schrägen Montageorten ermöglicht. Die UE200/UER200 Modelle unterstützen die gängigen Protokolle, die die zentrale Steuerung verschiedener Panasonic-Kameramodelle innerhalb einer Installation vereinfachen.
„Die UE200- und UER200-Serien zeigen, wie Panasonic als führender Anbieter im PTZ-Markt kontinuierlich Innovationen vorantreibt. Sie erfüllen die wachsende Nachfrage nach besserer Benutzerfreundlichkeit, beeindruckender 4K Bildqualität und einer nahtlosen Integration in bestehende Produktionsumgebungen und Workflows. Der Global Shutter MOS-Sensor sorgt für eine präzise Bildwiedergabe und erfasst dynamische Bewegungen unverfälscht. Dadurch eröffnen sich Anwendern neue Möglichkeiten, immersive und dynamische Bilder zu schaffen", erklärt André Meterian, Director of Professional Video Systems bei Panasonic Europe.
[1] Basierend auf Untersuchungen von Panasonic zu MOS-Sensoren in PTZ-Kameras, Stand September 2026.
[2] Ungefähr 9 Mal schneller als die Panasonic AW-UE160 PTZ-Kamera.
[3] Hierfür ist die Media Production Suite von Panasonic nicht erforderlich. Konfiguration über eine webbasierte Benutzeroberfläche.
[4] Unterstützung per Firmware-Update ab September 2027 geplant.
[5] Dante® ist eine eingetragene Marke
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.