RiderNav bringt seine 7-Zoll-Smart-Displays für Motorräder zum Mid-Summer Riding Festival

15.06.2026

SHENZHEN, China, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- RiderNav hat heute sein „Mid-Summer Ride Festival" („Mittsommer-Fahrfestival") gestartet, eine zeitlich begrenzte Aktion über alle Kanäle, die vom 10. bis 20. Juni 2026 läuft. Im Mittelpunkt der Aktion stehen auf ridernav.com die beiden 7-Zoll-Smart-Displays der Marke, die Motorradfahrern helfen, sich vor dem Höhepunkt der Motorradsaison optimal vorzubereiten.

RiderNav's R7M (for BMW) and R7X (universal) 7-inch smart displays, featured in the brand's Mid-Summer Riding Festival running June 10–20, 2026.

Aufbauend auf dem R7M – einem Display, das speziell für den Nav Cradle von BMW entwickelt wurde – hat sich RiderNav eine weltweite Anhängerschaft unter ambitionierten Tourenfahrern erarbeitet.

Das R7M lässt sich für eine Plug-and-Play-Installation direkt in den BMW Nav Cradle einsetzen und bietet drahtloses Apple CarPlay® sowie Android Auto™, native Wonder-Wheel-Steuerung und Motorraddaten in Echtzeit – Drehzahl, Gangstellung, Schräglage, Reichweite sowie Reifendruck.

Das R7X macht diese technische Lösung für jedes Motorrad zugänglich und ist mit rund 99 % aller Motorräder kompatibel, darunter Harley-Davidson, Honda, Yamaha, Kawasaki, KTM, Triumph und Suzuki. Es verfügt über eine universelle Schnellwechselhalterung, ein HD-Display mit 1200 nit, drahtloses CarPlay und Android Auto sowie eine direkte Action-Kamera-Steuerung für DJI, Insta360 und GoPro. Beide Modelle verfügen über die Schutzklasse IP69K für vollständige Staub- und Wasserbeständigkeit und wurden unabhängig auf Hochdruckstrahlreinigung und Untertauchen getestet – bereit für Regen, Reinigung und Offroad-Strecken.

Während der gesamten Dauer des Festivals erhalten Motorradfahrer 25 % Rabatt auf das R7M und 28 % Rabatt auf das R7X. Jede Bestellung eines R7M oder R7X beinhaltet einen kostenlosen Displayschutz aus gehärtetem Glas sowie eine einjährige Garantieverlängerung zusätzlich zur Standardgarantie – insgesamt zwei Jahre Garantie. An jedem Tag der Veranstaltung werden drei Gewinner nach dem Zufallsprinzip ausgelost, die jeweils eine Amazon-Geschenkkarte im Wert von 30 US-Dollar erhalten.

„Im Sommer legen Motorradfahrer besonders viele Kilometer zurück, und genau dann macht das richtige Display den größten Unterschied", so das RiderNav-Team. „Mit dieser Aktion wollen wir mehr Lenker mit einem leistungsstarken, auf Motorradfahrer ausgerichteten Display ausstatten – und das Smartphone sicher in der Tasche lassen, wo es hingehört."

Das Mid-Summer Riding Festival läuft vom 10. bis 20. Juni 2026 und ist ab sofort auf ridernav.com/pages/summer-riding-festival verfügbar.

Informationen zu RiderNav

RiderNav wurde im Oktober 2024 in Shenzhen gegründet und besteht aus einem Team von Motorradfahrern und Ingenieuren, das smartere Motorrad-Displays entwickelt. Das Unternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, eine auf Motorradfahrer ausgerichtete Navigation anzubieten, die intelligent, zuverlässig und einfach zu bedienen ist. Das Sortiment umfasst die Modelle R7M (für BMW) und R7X (universell), die beide CE-, FCC- und TELEC-zertifiziert sind und weltweit verkauft werden.

Website: ridernav.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.