Royal Caribbean Group Declares Dividend

01.09.2026

MIAMI, Sept. 1, 2026 /PRNewswire/ -- The Board of Directors of Royal Caribbean Group (NYSE: RCL) today declared a quarterly dividend of $1.50 per common share payable on October 8, 2026, to shareholders of record at the close of business on September 17, 2026. 

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About Royal Caribbean Group

Royal Caribbean Group is a leading global vacation company spanning cruise, one-of-a-kind destinations, and land-based vacation experiences. The company operates 71 ships sailing to more than 1,000 destinations across all seven continents through its three wholly owned brands - Royal Caribbean, Celebrity Cruises, and Silversea - and a 50% joint venture interest in TUI Cruises, which operates the Mein Schiff and Hapag-Lloyd brands.

The Group is expanding its portfolio of private destinations through its Perfect Day and Royal Beach Club collections, and the company will enter river cruising in 2027 with Celebrity River Cruises. Powered by innovative brands, advanced technology, and an industry-leading loyalty program, the company has built a connected vacation ecosystem, turning the vacation of a lifetime into a lifetime of vacations.

Named to the Fortune World's Most Admired Companies 2026 list and to Forbes' 2026 Best American Companies lists, Royal Caribbean Group is guided by its mission to deliver the best vacations responsibly. For more information, visit royalcaribbeangroup.com. 

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.