SHANGHAI,/PRNewswire/ -- Am 17. August ging die Shanghai Electric Company (SEHK: 02727, SSE: 601727) mit der Shanghai International Port Group und der CMA CGM Group in Partnerschaft, um eine Biomethanol-Bunkerung mit einem Gesamtvolumen von 8.000 Tonnen durchzuführen, die bislang größte einzelne Biomethanol-Bunkerung. Die Bunkerungszeremonie im Hafen von Shanghai Yangshan stand unter dem Motto „Green Fueled Globe, Lead the Future".
Der Hauptlieferant von Biomethanol für diese Aktion war das Taonan-Projekt für grünes Methanol von Shanghai Electric. Dieser Vorgang stellt nicht nur einen bedeutenden Durchbruch hinsichtlich des Liefervolumens dar, sondern zeigt auch, dass das Taonan-Projekt eine stabile Produktion und Lieferungen in großem Umfang gewährleistet.
Hinter diesem Erfolg steht eine lückenlos vernetzte, interprovinzielle Lieferkette für grüne Kraftstoffe, die als tragende Säule fungiert. Auf der „Shanghai International Shipping Green Fuel Sustainable Development Conference", die am 30. Juni dieses Jahres stattfand, haben Shanghai, Jilin und Liaoning den gemeinsam errichteten Transportkorridor für umweltfreundliche Kraftstoffe offiziell in Betrieb genommen. Darin wird die Nord-Süd-Transportroute für Methanol festgelegt: Produktion im Rahmen des Taonan-Projekts in Jilin, Umschlag und Lagerung im Hafen von Dalian sowie abschließende Bunkerung im Hafen von Shanghai.
Als zentrale Produktionsbasis des Transportkorridors nutzt das Taonan-Projekt für grünes Methanol von Shanghai Electric die reichlich vorhandenen lokalen Wind- und Solarressourcen sowie Biomasse-Rohstoffe aus Jilin. Die Anlage nutzt eigenentwickelte Komplettprozesssysteme und Kernausrüstung und ist die weltweit erste Großanlage, die durch die Kombination von Ökostrom und Biomasse Biomethanol herstellt. Es erfüllt die Anforderungen des Internationalen Schifffahrtszentrums von Shanghai im Bereich der Schiffsbetankung und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau der drei wichtigsten Zentren für umweltfreundliche Kraftstoffe in der internationalen Schifffahrt.
Shanghai Electric wird sich weiterhin auf die gesamte Industriekette konzentrieren, die die Produktion, Lagerung, den Transport und die Nutzung verschiedener grüner Brennstoffe umfasst. Das Unternehmen wird die Forschung zu zentralen Schlüsseltechnologien intensivieren und seine integrierte Lösungskette für umweltfreundliche Kraftstoffe kontinuierlich weiterentwickeln. Shanghai Electric treibt den industriellen Fortschritt durch technologiegetriebene Innovationen voran und arbeitet mit Partnern zusammen, um den Bau des integrierten Projekts zur Erzeugung von grünem Methanol und nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) auf Basis der Kopplung von grünem Wasserstoff und Biomassevergasung (Taonan Phase II) zu beschleunigen. Das Unternehmen wird seine Kapazitäten zur Versorgung des Luft- und Seeverkehrssektors mit umweltfreundlichen Kraftstoffen in großem Maßstab kontinuierlich ausbauen. Shanghai Electric wird sich weiterhin dafür einsetzen, Chinas nationale „Dual-Carbon"-Ziele zu erreichen und den weltweiten Übergang zu kohlenstoffarmer, sauberer Energie voranzutreiben.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.