Veeva Vault CRM von Eli Lilly and Company ausgewählt

11.08.2026

PLEASANTON, Kalifornien, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) gab heute bekannt, dass sich Eli Lilly and Company (Lilly) weltweit für Veeva Vault CRM entschieden hat.

Veeva Vault CRM Selected by Eli Lilly and Company

Vault CRM ist Teil der Vault-CRM-Anwendungssuite, die die technologische Grundlage für „Agentic Commercial" bildet – das neue Vertriebsmodell, das mithilfe von KI dafür sorgt, dass mehr Patienten die richtigen Medikamente erhalten.

„Wir freuen uns sehr, unsere strategische Zusammenarbeit mit Veeva durch die Umstellung auf Vault CRM auszubauen", sagte Giuseppe Firenze, Senior Vice President des Bereichs U.S. HCP and Field Engagement Hub bei Lilly. „Vault CRM wird Lilly dabei helfen, unsere bahnbrechenden Medikamente für mehr Patienten zugänglich zu machen."

„Lilly entwickelt Medikamente, die das Leben von Menschen auf der ganzen Welt verbessern", sagte Peter Gassner, CEO von Veeva. „Wir sind stolz darauf, unsere strategische Zusammenarbeit mit Lilly im Rahmen der weltweiten Einführung von Vault CRM auszubauen."

Erfahren Sie mehr über die Veeva Vault CRM Suite, einschließlich des Agentic Call Report zur Generierung von Commercial Evidence, unter veeva.com/crm.

Informationen zu Veeva Systems

Veeva bietet die Branchen-Cloud für Life Sciences mit Anwendungen, Agenten, Daten und Beratung. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Interessengruppen in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, für die das Unternehmen tätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich potenziell negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, darunter die Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-Q für das am 30. April 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt sind – dieses finden Sie hier (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 33 und 34) – sowie in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, auf die Sie unter sec.gov zugreifen können.

Kontakt:



Maria Scurry

Veeva Systems

maria.scurry@veeva.com

Meera Lakhani-Patel

Veeva Systems, Europa

meera.lakhani-patel@veeva.com

Veeva Systems

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.