EU2122 ist die einzige europäische Spezifikation im weltweiten Standardisierungsprozess, die festlegt, welche Angaben ein Verifizierungsbeleg für KI-Ausgaben enthalten muss.
BARNTRUP, Deutschland, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Die VeroNex VERLAG GmbH hat den Inhaltsstandard EU2122 für Verifizierungsbelege für KI-Ausgaben als Internet-Draft bei der Internet Engineering Task Force (IETF) eingereicht, der globalen Organisation, die für Internetstandards wie TCP/IP, HTTP und TLS zuständig ist.
Die Einreichung mit dem Titel „EU2122 V1.0 Standard: Content Profile for AI Output Verification Receipts" definiert die Mindestfelder, die Klassifizierungstaxonomie sowie die beweisrechtlichen Eigenschaften, die erforderlich sind, damit ein Verifizierungsbeleg gemäß dem EU-KI-Gesetz und der Produkthaftungsrichtlinie einen rechtlich belastbaren Nachweis darstellt.
Die vollständige Spezifikation ist bei der IETF öffentlich zugänglich.
Warum das wichtig ist
Derzeit definieren fünf aktive IETF-Internet-Drafts die Übertragungsformate für KI-Agenten-Belege – also, wie diese Belege signiert, übertragen und gespeichert werden. Sie stammen alle von amerikanischen Institutionen. Keiner definiert die Inhaltsebene: was ein Verifizierungsbeleg tatsächlich enthalten muss, um den europäischen regulatorischen Anforderungen zu genügen. EU2122 schließt diese Lücke. Es handelt sich um die einzige europäische Inhaltsspezifikation im weltweiten Standardisierungsprozess.
Womit sich EU2122 befasst
Die Spezifikation führt ein standardisiertes Inhaltsprofil für Verifizierungsbelege für KI-Ausgaben ein. Es umfasst eine Taxonomie von Fehlertypen bei Informationsengpässen („Information Bottleneck Species") zur Klassifizierung von Fehlern bei KI-Ausgaben, ein dreistufiges Schema für Verifizierungsergebnisse, obligatorische Belegfelder zur Gewährleistung kryptografischer Integrität und Prüfbarkeit sowie die Verifizierung von Agentenketten in Arbeitsabläufen mit mehreren Agenten. Die vollständigen technischen Details, einschließlich Felddefinitionen, Klassifizierungskriterien und beweisrechtlicher Eigenschaften, sind im IETF-Entwurf selbst enthalten.
Regulatorischer Kontext
Die Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes sind seit dem 2. August 2026 durchsetzbar. Mit der Produkthaftungsrichtlinie unterliegen Software und KI-Systeme ab dem 9. Dezember 2026 der verschuldensunabhängigen Haftung. EU2122-Verifizierungsbelege sind so gestaltet, dass sie die Anforderungen beider Rechtsakte hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten, der Betreiberpflichten und der Transparenz erfüllen. Die Spezifikation stellt zudem über einen im Entwurf beschriebenen kryptografischen Fingerabdruck der Verifizierungslogik einen Bezug zum Prüfungsstandard IDW PS 861 her.
Marktkontext
Der Markt für KI-Governance verzeichnete im Jahr 2026 ein deutliches Wachstum und erhebliche Konsolidierungsaktivitäten. Weltweit nimmt die Zahl der Gerichtsentscheidungen, die sich mit KI-Halluzinationen in Gerichtsverfahren befassen, weiter zu. Keine der derzeit verfügbaren Governance-Plattformen bietet eine deterministische, durch Verifizierungsbelege dokumentierte Verifizierung von KI-Ausgabeinhalten mit Species-Klassifizierung und einer hinterlegten Spezifikation. VeroNex verfügt über 143 europäische Schutzrechtspositionen.
Offene Einladung
Das EU2122-Inhaltsprofil ist so gestaltet, dass es über jedes konforme Übertragungsformat übertragen werden kann. VeroNex lädt Implementierer dazu ein, die Spezifikation zu übernehmen. Die vollständige EU2122-Spezifikation, einschließlich der Erkennungsarchitektur und des Governance-Stacks, steht qualifizierten Partnern im Rahmen einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung.
Informationen zu VeroNex
Die VeroNex VERLAG GmbH ist ein europäisches Unternehmen für die Verifizierung von KI-Ausgaben mit Sitz in Barntrup, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. VeroNex wurde von Bruce N. Klassen, ehemaliger Seniorpartner und Leiter des globalen Geschäftsbereichs Hightech-Industrien bei Kearney sowie leitender Berater bei Booz Allen Hamilton, gegründet und entwickelt Instrumente, mit denen sich die Aussagen von KI-Systemen überprüfen lassen. Bruce N. Klassen ist alleiniger Eigentümer und alleiniger Erfinder des gesamten geistigen Eigentums von VeroNex.
Medienkontakt
Bruce N. Klassen
VeroNex VERLAG GmbH
Kolkweg 1, 32683 Barntrup, Deutschland
+49 (0) 1523 7963795
bruce@veronex.de
IETF-Entwurf: https://datatracker.ietf.org/doc/draft-klassen-eu2122-content-profile/
Website: https://veronex.de
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Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.