Wesentliche Änderung bei internationalen Datenübermittlungen: Die DSGVO-Zertifizierung wird mit Europrivacy weltweit verfügbar

20.04.2026

LUXEMBURG, 20. April 2026 /PRNewswire/ -- Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat zwei wichtige Beschlüsse gefasst, die internationale Datenübermittlungen erleichtern und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten verbessern werden: Er hat die Ausweitung von Europrivacy, dem europäischen Datenschutzsiegel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auf die Verwendung in Nicht-EU-Ländern genehmigt. Außerdem hat er eine spezielle Version der Europrivacy-Kriterien genehmigt, die als Mechanismus für internationale Datenübermittlungen gemäß Art. 46 DSGVO dienen soll. 

Die DSGVO-Zertifizierung wird weltweit eingeführt

Der erste Beschluss des EDPB genehmigt die Verwendung der Europrivacy-Zertifizierung außerhalb Europas. Europrivacy wurde bereits von in der EU und im EWR ansässigen Unternehmen als europäisches Datenschutzsiegel gemäß Artikel 42 DSGVO anerkannt. Diese Entscheidung ermöglicht es Unternehmen weltweit, die der DSGVO unterliegen, diesen Mechanismus zu nutzen, um die Konformität ihrer Datenverarbeitungsvorgänge nachzuweisen.

Ein neuer Mechanismus für internationale Datenübermittlungen

Der EDPB hat zudem eine spezifische Fassung der Europrivacy-Zertifizierungskriterien gebilligt, die gemäß Artikel 46 DSGVO als Teil geeigneter Garantien für internationale Datenübermittlungen herangezogen werden kann. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung von Zertifizierungsmechanismen für grenzüberschreitende Datenübermittlungen. In der Praxis wird dies Unternehmen, die als Datenimporteure außerhalb des EWR tätig sind, dabei unterstützen, die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen nachzuweisen, sofern verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen bestehen. Diese Entwicklung stärkt die Rechtssicherheit und fördert das Vertrauen in den internationalen Datentransfer.

Auswirkungen auf Datenübermittlungen

Internationale Datenübermittlungen unterliegen immer strengeren Datenschutzvorschriften. In der DSGVO wird 73 Mal auf Zertifizierung Bezug genommen. Durch unabhängige Bewertungen und Audits unterstützt es die Einhaltung von Vorschriften und den Datentransfer. Frühe Anwender in Europa berichten, dass sie dadurch folgende Vorteile hatten:  

  • Überprüfung und Nachweis der Einhaltung;
  • Reduzierung von Risiken und Stärkung des Vertrauens;
  • Vereinfachung der Compliance und Einsparung der damit verbundenen Kosten;
  • Wertkonformität und deren Umwandlung in eine Quelle für Wettbewerbsvorteile und Einnahmen;
  • Erleichterung der Datenübertragung.

Außerdem ermöglicht Europrivacy den Unternehmen,:

  • Ausweitung der Compliance-Prüfung auf Länder außerhalb der EU;
  • Zugang zu Online-Ressourcen zur Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften und der Zertifizierung;
  • Profitieren Sie von einem weltweiten Netzwerk an Dienstleistern.

Auf dem Weg zur internationalen Datenschutzzertifizierung

Indem der EDPB den Mechanismus der DSGVO auch anderen Ländern zugänglich macht, trägt er dem wachsenden Bedarf an zuverlässigen Möglichkeiten zum Nachweis der Einhaltung grenzüberschreitender Datenschutzvorschriften Rechnung. Interprivacy, das internationale Zertifizierungssystem für den Datenschutz, das von der IAF für den weltweiten Einsatz zugelassen ist, steht im Einklang mit Europrivacy. Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig, um eine digitale Wirtschaft zu fördern, die die Rechte und Freiheiten des Einzelnen achtet.

Nützliche Links

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Koalition in Wiesbaden unter Druck: Entlassung von Sönmez eingeleitet

14.04.2026

Im hessischen Wirtschaftsministerium steht ein personeller Einschnitt an: Ressortchef Kaweh Mansoori (SPD) hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) darum gebeten, seinen Staatssekretär Umut Sönmez mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Offiziell nannte eine Sprecherin keine Gründe für den Schritt, sprach aber von einer Entscheidung, die rasch umgesetzt werden solle. Nach Angaben der Staatskanzlei ist für die formale Entlassung noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Hintergrund der Personalentscheidung sind Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den 43-jährigen SPD-Politiker. Einem früheren Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge läuft im Wirtschaftsministerium eine interne Untersuchung zu Vorkommnissen bei einer Fastnachtsfeier für Beschäftigte des Hauses. Bei der Veranstaltung soll es demnach zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Sönmez soll laut dem Bericht eine Mitarbeiterin wiederholt angefasst, sie zum Tanzen gedrängt und unangemessen eng mit ihr getanzt haben. Die Betroffene habe sich anschließend offiziell im Ministerium beschwert.

Aus der Staatskanzlei hieß es, das für eine „gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gegeben. Ministerpräsident Rhein werde Sönmez daher mit sofortiger Wirkung entlassen, sobald das Kabinett den formalen Beschluss gefasst habe. Politisch ist der Fall brisant, weil Sönmez als Amtschef bislang auch für Personalfragen im Haus zuständig war – ein Punkt, den die Grünen im Landtag bereits kritisch als möglichen Interessenkonflikt bei der Aufklärung der Vorwürfe bezeichnet hatten.

Sönmez selbst weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück. In einer von einem privaten Mail-Konto verschickten Stellungnahme sprach er von „vorverurteilender Presseberichterstattung“ über ein „angebliches Vergehen“ seinerseits. Zugleich begrüßte er seine Entlassung ausdrücklich, um Schaden vom Land Hessen, dem Ministerium, der Koalition und der SPD abzuwenden. Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise er entschieden zurück, betonte Sönmez. Er begrüße die eingeleitete interne Untersuchung und erhoffe sich von dem im öffentlichen Dienst etablierten Verfahren die Möglichkeit zur Richtigstellung und Rehabilitation.