SUWANEE, Georgia, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- YFORE Technology, ein weltweit führender Tier-1-Zulieferer für Automobilelektronik, hat heute offiziell seine neue Produktionsstätte in den USA in der Nähe von Atlanta, Georgia, in Betrieb genommen. Anlässlich dieses Meilensteins stellte YFORE sein komplettes Sortiment an digitalen Spiegeln in ganz Nordamerika vor, das digitale Innenspiegel (CMS-I), digitale Außenspiegel (CMS-III) und automatisch abblendbare Spiegel umfasst, angeführt von der weltweiten Premiere seines Multifunktionsspiegels.

Weltpremiere: Multifunktionsspiegel definiert die Cockpit-Integration neu
Der multifunktionale Innenspiegel von YFORE vereint Fahrerüberwachung (DMS) und Insassenüberwachung (OMS), um die Einhaltung der Euro-NCAP-Fünf-Sterne-Sicherheitsstandards zu gewährleisten und gleichzeitig die Erkennung von Ablenkungen, Gesichtserkennung, Gestensteuerung sowie Konferenzen im Fahrzeuginneren zu ermöglichen. Dieses einheitliche Design reduziert die Komplexität des Kabelbaums, optimiert den Einbau im Dachhimmel und vereinfacht die Integration in die Fahrzeugplattform für Automobilhersteller.
Bewährte Serienfertigung und branchenführende Leistung
YFORE ist in über 60 Fahrzeugmodellen von mehr als 16 führenden Automobilherstellern im Einsatz und bringt bewährte Serienreife nach Nordamerika. Die Produktreihe verfügt über eine proprietäre Flüssigkristalltechnologie (LC), die im Vergleich zu herkömmlichen EC-Lösungen überlegene optische Klarheit und Blendschutz bietet.
Die Plattform unterstützt Eingänge mit bis zu 8 MP bei einer extrem niedrigen Latenz von ≤ 25 ms und einer Helligkeit von über 2.250 cd/m². In Kombination mit einer proprietären ISP-Optimierung gewährleistet sie eine scharfe Sicht bei schlechten Lichtverhältnissen, Blendung und widrigen Wetterbedingungen – verpackt in einem ultraschlanken 5-mm-Rahmen mit einem Gewicht von unter 500 g.
Lokale Verankerung zur Stärkung der nordamerikanischen Mobilität
YFORE U.S. vereint lokale Forschung und Entwicklung, Fertigung und Kundenservice, um Automobilherstellern eine agile gemeinsame Entwicklung und zuverlässige Lieferung zu bieten und so eine widerstandsfähige Lieferkette für intelligente Bildverarbeitungssysteme aufzubauen.
YFORE ist ein globaler Tier-1-Zulieferer für Automobilelektronik, der sich der Gestaltung der Zukunft der intelligenten Mobilität verschrieben hat. In Zusammenarbeit mit mehr als 30 führenden Automobilherstellern weltweit liefert YFORE leistungsstarke Lösungen in Automobilqualität für die Bereiche Intelligenter Zugang, Intelligenter Spiegel und Intelligente Sensorik. Mit einer Präsenz in Nordamerika, Europa und Asien verbindet YFORE globales technisches Know-how mit lokaler Umsetzung, um die nächste Ära vernetzter Fahrzeuge voranzutreiben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.yftech.com/en oder folgen Sie YFORE auf LinkedIn.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.