Zwischen Trend-Talks und Tattoos: BRANDmania startet Lizenzfestival mit vielen Highlights

18.06.2026
  • Der Hotspot für Networking, Markenkooperationen und Lizenzen in Essen
  • Internationale Keyplayer geben Ausblicke auf künftige Themenwelten
  • Interaktive Erlebnisse, Live-Musik und All-Inclusive-Streetfood

NUREMBERG, Germany , 18. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Wenn Walking Acts durch die Hallen ziehen, Marken aufeinandertreffen und die spannendsten Lizenzthemen der kommenden Jahre diskutiert werden, ist wieder BRANDmania Zeit! Am 24. und 25. Juni versammelt Europas größtes B2B-Networking Festival für Lizenzen und Kooperationen die wichtigsten Akteure der Branche auf dem Gelände der Zeche Zollverein in Essen. Mit einem erweiterten Programm, neuen Erlebnisflächen und einem wachsenden Teilnehmerkreis aus unterschiedlichen Branchen setzt die Spielwarenmesse Group als Veranstalter die Erfolgsgeschichte fort.  

BRANDmania is just around the corner: on 24 and 25 June, innovators from the international licensing and collaboration sectors will gather at the Zollverein Coal Mine Industrial Complex in Essen/Germany.

Vielversprechender Auftakt

Mit einer großen Maskottchen-Parade startet die BRANDmania in das Markenfestival. Im Anschluss begrüßt Katrin Störr, Head of BRANDmania, die Teilnehmenden und hat Insights parat: Immer mehr internationale Lizenzgeber und Markenunternehmen wie Hasbro, NBC Universal und Mattel nutzen den Rahmen der Plattform für ihre eigenen, exklusiven Screenings. „Am Vortag geben sie ihren Partnern einen Ausblick darauf, welche Themen, Charaktere und Franchises die Märkte in den kommenden zwei Jahren prägen werden. Damit etabliert sich die BRANDmania zunehmend als ein Ort für frühzeitige Trend- und Zukunftsanalysen", freut sich Katrin Störr. Gleichzeitig wächst das Event über seine bisherigen Branchengrenzen hinaus und verzeichnet verstärkt Teilnehmende aus den Bereichen Fashion, Textil, Food und auch Heimtierbedarf. Die erneute Zusage aller relevanten Retailer unterstreicht die Bedeutung als zentralen Treffpunkt für Networking, Kooperationen und neue Geschäftspotenziale.

Alles, was Rang und Namen hat

Die BRANDmania vereint auch in diesem Jahr die ganze Vielfalt der Branche. Keyplayer wie Hasbro, Mattel, Paramount Global, RTL Consumer Products, Seven.One Commerce, Universal Products & Experiences und Warner Bros. Discovery sind ebenso vertreten wie The Pokémon Company International, Studio 100 und Sesame Workshop. Gleichzeitig sorgen Newcomer wie F.C. Industries (Pakistan), Joy&Toy (Polen) JETRO (Japan External Trade Organisation), Kinder GPT, Living Puppets und TÜV Rheinland für zusätzliche Perspektiven. So entstehen wertvolle Verbindungen zwischen Entertainment, Fashion, Food, Medien, Publishing, Spielwaren, Spielzeugsicherheit und Sport. Wie solche erfolgreichen Partnerschaften am Markt umgesetzt werden, zeigt die „BRANDbaby Lounge" anhand ausgewählter Produktbeispiele.

Inspiration auf großer Bühne

„The Stage" ist der zentrale Treffpunkt für aktuelles Branchenwissen, neue Impulse und praxisnahe Einblicke. Das von Licensing International Germany präsentierte Programm vereint Vorträge, Panels und Best-Practice-Beispiele zu den drei Schwerpunktthemen „Licensing & Collabs", „Brands, Fans & Audiences" sowie „Brands @ Retail". Petra Strobl, Managing Director Licensing International Germany, startet mit Einblicken in die „Global Licensing Industry Study 2026". Für zusätzliche Spannung sorgt das beliebte „blindmate®"-Format der MarkenKuppler. In diesem Jahr begibt sich die Sprachlern-App Duolingo auf die Suche nach dem perfekten Marken-Match. Zeit für intensiven Austausch mit neuen Perspektiven bietet die „Collab Culture Lounge". Eines der Programm-Highlights hier: der „Metal Business Club" – ein lockeres Networking-Treffen für alle Begeisterten dieses Musik-Genres.

Markenwelten mittendrin

Die BRANDmania steht für Erlebnisse. Zahlreiche Markenaktivierungen zu verschiedenen Themen wie beispielsweise „Der Hobbit", „Let's Dance", „SpongeBob Schwammkopf" oder „Die Glücksbärchis" laden zum Mitmachen und Entdecken ein. Neu hinzu kommt das BRANDmania Ink Lab, wo Kreativität wortwörtlich unter die Haut geht: Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich ihr Lieblings-Lizenzmotiv kostenfrei tätowieren zu lassen. Und auch kulinarisch setzt die BRANDmania Akzente: Von Streetfood über Candybar und Coffee Bike bis hin zur beliebten Bar ist das gesamte Angebot im Ticket inbegriffen. Besucherinnen lassen sich in der neuen „Glow Up Area" entspannt für den Abend stylen, bevor die Urban Club Band mit Live-Musik für den krönenden Abschluss des ersten Veranstaltungstages sorgt. Die legendäre BRANDmania Party verbindet Industriekultur, Innovation und Festival-Feeling.

„Das Angebot der BRANDmania steht exemplarisch für den Mut, Marken überraschend erlebbar zu machen. Die Veranstaltung verbindet hochkarätigen Content, wertvolle Geschäftskontakte und außergewöhnliche Erlebnisse zu einem Branchenformat, das in Europa einzigartig ist", resümiert Christian Ulrich, Vorstandssprecher der Spielwarenmesse eG.

BRANDmania

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.